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Swiss Civil Code (SCC)

Der Art. 543 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
80 II 302Eigenhändiges Testament (Art. 505 ZGB). Später in die Urkunde eingefügte neue Vermächtnisse müssen auch ihrerseits datiert und unterzeichnet werden (Erw. 1.) Eine eindeutige Unterschrift mit den Namens-Initialen genügt (Erw. 2). Lässt sich auf ein nicht gesondert datiertes neues Vermächtnis ein an anderer Stelle des Testamentes angebrachtes zweites Datum beziehen? Beweislast des Vermächtnisnehmers (Erw. 3). Vermächtnis; Testament; Urkunde; Vermächtnisse; Erblasser; Datierung; Beklagten; Eggmann; Unterschrift; Beweis; Gültig; Walser; Datum; Betrag; Ursprünglich; Testamente; Vermächtnisnehmer; Nachtrag; Streitigen; Urteil; Testamentes; Ursprüngliche; Streichung; Datiert; Gestrichen; Beziehen; Geändert; Zusätze; Testamentsurkunde
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