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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 540OR from 2022

Art. 540 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 540

1 Unless this Title or the partnership agreement provides otherwise, the relationship between the managing partners and the other partners is subject to the provisions governing agency.

2 Where a partner who lacks management authority conducts business on the partnership’s behalf or a managing partner exceeds his management authority, the provisions governing agency without authority apply.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 540 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA070162Aussenverhältnis der KollektivgesellschaftGesellschaft; Beschwerde; Gesellschafter; Kollektiv; Vertretung; Konkurs; Rekurs; Kollektivgesellschaft; Beschwerdeführer; Mitgesellschafter; Handelsregister; Vertreten; Verfügung; Eingabe; Entscheid; Kassationsrichter; Beschluss; Handle; Frist; Obergerichts; Nichtigkeitsbeschwerde; Vorgehen; Mitgesellschafterin; Müsse; Vertretungsbefugnis; Kantons; Echten; Kommentar

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
108 II 204Rechtliche Wirkungen des Konkubinats. Keine analoge Anwendung der Grundsätze des ehelichen Güterrechts (E. 3). Bei der Auseinandersetzung nach Auflösung des Konkubinats ist Rechtsschutz zu gewähren (E. 3a und b). Ob und inwieweit die Regeln über die einfache Gesellschaft auf ein Konkubinatsverhältnis anwendbar sind, ist aufgrund der konkreten Umstände zu entscheiden (E. 4 und 5). Beurteilung des Klageanspruchs nach den Liquidationsbestimmungen der einfachen Gesellschaft (E. 6). Konkubinat; Gesellschaft; Recht; Konkubinats; Recht; Parteien; Einfache; Klägers; Verhält; Gemeinsame; Partner; Auftrag; Auflösung; Gemeinsamen; Beziehung; Beklagten; Gemeinschaft; Einfachen; Liquidation; Klage; Obergericht; Ausland; Urteil; Zusammenleben; Bundesgericht; Rechtlich; Konkubinatsverhältnis; Leistungen; Vorinstanz; Werden
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