1 Hearings and any oral passing of judgment shall be conducted in public. The decisions are made accessible to the public.
2 Cantonal law determines whether the deliberations are public.
3 Proceedings may be held completely or partially in camera when required by public interest or by the legitimate interests of a person involved.
4 Family law proceedings are not conducted in public.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP230002 | Forderung | Berufung; Beklagten; Vorinstanz; Verhandlung; Verfahren; Berufungsverfahren; Partei; Gericht; Sistierung; Organ; Schutzmassnahmen; Parteien; Urteil; Antrag; Anordnung; Beschwerde; Bundesgericht; Akten; Inwiefern; Schutzwürdige; Klage; Organs; Aufzuzeigen; Hauptverhandlung; Gemachte; Teilnahme; Beantragt; Begründung; Einzigen; Interesse |
ZH | KD190009 | Ausstandsbegehren | Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Verwaltungskommission; Entscheid; Ausstand; Rekurskommission; Bezirksrichter; Recht; Partei; Eingabe; Mitglied; Entscheide; Verfahrens; Parteien; Mitglieder; Ablehnung; Eingaben; Konkurs; Obergericht; Rechtsmittel; Angefochten; Akten; Vertreter; Angefochtene; Ablehnungs; Gespräch; Personen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB190009 | Aufsichtsbeschwerde gegen ein Schreiben eines Bezirksgerichts betr. Fotoaufnahme eines Gerichtssaals | Gericht; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Aufsichts; Verhandlung; Beschwerdegegner; Zugänglich; Bezirksgericht; Aufsichtsbeschwerde; Gerichtsverhandlung; Gerichtssaal; Interesse; Dietikon; Verhandlungen; Informationen; Zugängliche; Quelle; Fotoaufnahme; Anspruch; Obergericht; Medien; Informationsfreiheit; Fotoaufnahmen; Beschwerdegegners; Verweigerung; Medienfreiheit; öffentlich; Aufsichtsrechtlich; Kommentar |
ZH | VB150013 | Akteneinsicht | Beschwerde; Entscheid; Interesse; Beschwerdeführerin; Akten; Gericht; Akteneinsicht; Recht; Verfahren; Urteil; Bezirksgericht; Einsicht; Gerichte; Urteils; Interessen; Akteneinsichtsverordnung; Kopie; Entscheide; Prozess; Obergericht; Kanton; Zivil; Rechtlich; Bundesgericht; Fentlichkeit; Kantonale; SchKG; Kantons |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 84 (4A_58/2021) | Regeste Art. 156 ZPO ; prozessuale Schutzmassnahmen zur Wahrung schutzwürdiger Interessen; Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht. Als prozessuale Schutzmassnahme ist - sofern sich diese als das mildeste Mittel erweist - auch die Anordnung einer strafbewehrten Geheimhaltungspflicht möglich, wobei eine solche gestützt auf Art. 156 ZPO nur für die Dauer des Prozesses angeordnet werden kann (E. 3 und 3.2). | Schutz; Schutzmassnahme; Schutzmassnahmen; Partei; Geheimhaltung; Beilage; Beschwerde; Beweis; Geheimhaltungspflicht; Recht; Massnahme; Interesse; Gefährdung; Ausführungen; Informationen; Beantragt; Interessen; Beschwerdeführerin; Anordnung; Bewehrte; Klage; Klageantwort; Prozessuale; Gericht; Beilagen; Massnahmen; Hinaus; Bewehrten; Schweizer; Schutzwürdigen |
147 I 407 (1C_307/2020) | Regeste Art. 30 Abs. 3 BV ; Art. 54 Abs. 4 ZPO ; Justizöffentlichkeit; Zugang zu Urteilen nach Abschluss eines Verfahrens. Das in Art. 30 Abs. 3 BV verankerte Prinzip der Justizöffentlichkeit gewährleistet einen grundsätzlichen Anspruch auf Einsicht in alle Urteile nach deren Verkündung. Der Anspruch ist jedoch nicht absolut und kann insbesondere zum Schutz der Privatsphäre der Prozessbeteiligten eingeschränkt werden. Wo die Privatsphäre der Betroffenen weder durch eine Anonymisierung noch durch eine teilweise Schwärzung genügend geschützt werden kann, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen zwischen den Einsichtsinteressen und dem Schutz der Persönlichkeit (E. 6.4). | Urteil; Urteile; Einsicht; Bundes; Verfahren; Recht; Urteils; Öffentlichkeit; öffentlich; Bundesgericht; Gesuch; Beschwerde; Vorinstanz; Justiz; Anonymisierung; Interesse; Anspruch; Gerichts; Obergericht; Urteil; Entscheid; Verfahrens; Familienrechtlichen; Persönlichkeit; Aufwand; Beschwerdeführer; Justizöffentlichkeit; Urteilen; Urteilsverkündung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Myriam A. Gehri | Basler Kommentar zur ZPO | 2014 |
ürHurni | Berner Kommentar | 2012 |