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Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF)

Art. 54 LAINF dal 2023

Art. 54 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF) drucken

Art. 54

Economicità del trattamento

Chi pratica per l’assicurazione contro gli infortuni deve limitarsi a quanto richiede lo scopo del trattamento quando procede a una cura, prescrive e fornisce medica­menti, ordina o effettua trattamenti o analisi.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 54 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2018/3Entscheid Art. 53 Abs. 1 ATSG: prozessuale Revision: Bejahung eines revisionsbegründenden Beweismittels und damit uneingeschränkte materielle Neubeurteilung. Art. 6 UVG: Beweislosigkeit bezüglich Ursache einer Zahnextraktion nach unbestrittenem Unfall, bei Annahme einer Wurzelfraktur und ausgewiesener prätraumatisch durchgeführter Wurzelspitzenresektion (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Juni 2019, UV 2018/3). Beschwerde; Beweis; Unfall; Wurzel; Revision; Tatsache; Extraktion; Beweismittel; Beschwerdeführer; ärztlich; Entscheid; Tatsachen; August; Beschwerdegegnerin; Beurteilung; Behandlung; Einsprache; Stellung; Sachverhalt; Wurzelfraktur; Verfügung; AaO; ärztliche; Stellungnahme; Dezember; Befund; Wurzelspitzenresektion; Möglich
SGUV 2011/21Entscheid Art. 10 UVG: Der stationäre Rehabilitationsaufenthalt kann nicht als zweckmässige Behandlung angesehen werden, da auch ambulante Massnahmen erfolgversprechend gewesen wären (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28.Dezember 2011, UV 2011/21). Stationäre; Klinik; Beschwerde; UV-act; Versicherte; Rehabilitation; Stationären; Behandlung; Aufenthalt; Schulter; Kosten; Unfall; Schreiben; Mutuel; Groupe; Einsprache; Versicherten; Beschwerdegegnerin; Ambulant; Therapie; Ambulante; Aufenthalts; Rehabilitationsaufenthalt; Kostengutsprache; Januar; Beschwerden; Unfallbedingte; überwiegend; Hätte

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2018/3Entscheid Art. 53 Abs. 1 ATSG: prozessuale Revision: Bejahung eines revisionsbegründenden Beweismittels und damit uneingeschränkte materielle Neubeurteilung. Art. 6 UVG: Beweislosigkeit bezüglich Ursache einer Zahnextraktion nach unbestrittenem Unfall, bei Annahme einer Wurzelfraktur und ausgewiesener prätraumatisch durchgeführter Wurzelspitzenresektion (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Juni 2019, UV 2018/3). Beschwerde; Beweis; Unfall; Wurzel; Revision; Tatsache; Beweismittel; Extraktion; Zahns; Recht; Beschwerdeführer; Tatsachen; ärztlich; Entscheid; Beurteilung; Beschwerdegegnerin; Wurzelfraktur; Einsprache; Sachverhalt; Stellung; Behandlung; ärztliche; Verfügung; Stellungnahme; Wurzelspitzenresektion; Revisionsgr; Einspracheentscheid; Kieser
SGUV 2011/21Entscheid Art. 10 UVG: Der stationäre Rehabilitationsaufenthalt kann nicht als zweckmässige Behandlung angesehen werden, da auch ambulante Massnahmen erfolgversprechend gewesen wären (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28.Dezember 2011, UV 2011/21). Stationäre; Klinik; Beschwerde; UV-act; Stationären; Rehabilitation; Behandlung; Aufenthalt; Schulter; Unfall; Mutuel; Groupe; Einsprache; Beschwerdegegnerin; Ambulant; Rehabilitationsaufenthalt; Therapie; Ambulante; Kostengutsprache; Aufenthalts; Unfallbedingte; überwiegend; Beschwerden; Swica; Setze; Einspracheentscheid; Zweckmässig; Gesuch; Gemeldet; Unfallbedingten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 V 141 (8C_343/2009)Art. 10 Abs. 1, Art. 48 Abs. 1, Art. 54 und 57 UVG; sachliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Das Schiedsgericht nach Art. 57 UVG ist sachlich zuständig für Streitigkeiten zwischen einem Leistungserbringer (hier eine spezialisierte Einrichtung) und einem Unfallversicherer über dessen Weigerung, für die Kosten des Aufenthalts einer Versicherten in einer Institution mangels Zweckmässigkeit aufzukommen (E. 4). Entre; Arbitral; Traitement; Prestation; L'assureur; été; Prestations; Tribunal; Centre; Nationale; Cours; Assurée; Tribunal; Accidents; Recours; Fournisseur; Compétence; L'assuré; Droit; D'une; Qu'il; Consid; Matière; Litige; Fédéral; être; établis; Décision; Médecin; L'assurée
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