Art. 54 LAINF dal 2023
Art. 54
Economicità del trattamento
Chi pratica per l’assicurazione contro gli infortuni deve limitarsi a quanto richiede lo scopo del trattamento quando procede a una cura, prescrive e fornisce medicamenti, ordina o effettua trattamenti o analisi.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2018/3 | Entscheid Art. 53 Abs. 1 ATSG: prozessuale Revision: Bejahung eines revisionsbegründenden Beweismittels und damit uneingeschränkte materielle Neubeurteilung. Art. 6 UVG: Beweislosigkeit bezüglich Ursache einer Zahnextraktion nach unbestrittenem Unfall, bei Annahme einer Wurzelfraktur und ausgewiesener prätraumatisch durchgeführter Wurzelspitzenresektion (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Juni 2019, UV 2018/3). | Beschwerde; Beweis; Unfall; Wurzel; Revision; Tatsache; Extraktion; Beweismittel; Beschwerdeführer; ärztlich; Entscheid; Tatsachen; August; Beschwerdegegnerin; Beurteilung; Behandlung; Einsprache; Stellung; Sachverhalt; Wurzelfraktur; Verfügung; AaO; ärztliche; Stellungnahme; Dezember; Befund; Wurzelspitzenresektion; Möglich |
SG | UV 2011/21 | Entscheid Art. 10 UVG: Der stationäre Rehabilitationsaufenthalt kann nicht als zweckmässige Behandlung angesehen werden, da auch ambulante Massnahmen erfolgversprechend gewesen wären (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28.Dezember 2011, UV 2011/21). | Stationäre; Klinik; Beschwerde; UV-act; Versicherte; Rehabilitation; Stationären; Behandlung; Aufenthalt; Schulter; Kosten; Unfall; Schreiben; Mutuel; Groupe; Einsprache; Versicherten; Beschwerdegegnerin; Ambulant; Therapie; Ambulante; Aufenthalts; Rehabilitationsaufenthalt; Kostengutsprache; Januar; Beschwerden; Unfallbedingte; überwiegend; Hätte |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2018/3 | Entscheid Art. 53 Abs. 1 ATSG: prozessuale Revision: Bejahung eines revisionsbegründenden Beweismittels und damit uneingeschränkte materielle Neubeurteilung. Art. 6 UVG: Beweislosigkeit bezüglich Ursache einer Zahnextraktion nach unbestrittenem Unfall, bei Annahme einer Wurzelfraktur und ausgewiesener prätraumatisch durchgeführter Wurzelspitzenresektion (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Juni 2019, UV 2018/3). | Beschwerde; Beweis; Unfall; Wurzel; Revision; Tatsache; Beweismittel; Extraktion; Zahns; Recht; Beschwerdeführer; Tatsachen; ärztlich; Entscheid; Beurteilung; Beschwerdegegnerin; Wurzelfraktur; Einsprache; Sachverhalt; Stellung; Behandlung; ärztliche; Verfügung; Stellungnahme; Wurzelspitzenresektion; Revisionsgr; Einspracheentscheid; Kieser |
SG | UV 2011/21 | Entscheid Art. 10 UVG: Der stationäre Rehabilitationsaufenthalt kann nicht als zweckmässige Behandlung angesehen werden, da auch ambulante Massnahmen erfolgversprechend gewesen wären (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28.Dezember 2011, UV 2011/21). | Stationäre; Klinik; Beschwerde; UV-act; Stationären; Rehabilitation; Behandlung; Aufenthalt; Schulter; Unfall; Mutuel; Groupe; Einsprache; Beschwerdegegnerin; Ambulant; Rehabilitationsaufenthalt; Therapie; Ambulante; Kostengutsprache; Aufenthalts; Unfallbedingte; überwiegend; Beschwerden; Swica; Setze; Einspracheentscheid; Zweckmässig; Gesuch; Gemeldet; Unfallbedingten |