Art. 54 LAA de 2021
Art. 54 Limites du traitement
Lorsqu’ils soignent des assurés, leur prescrivent ou leur fournissent des médicaments, prescrivent ou appliquent un traitement ou font des analyses, ceux qui pratiquent aux frais de l’assurance-accidents doivent se limiter à ce qui est exigé par le but du traitement.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2018/3 | Entscheid Art. 53 Abs. 1 ATSG: prozessuale Revision: Bejahung eines revisionsbegründenden Beweismittels und damit uneingeschränkte materielle Neubeurteilung. Art. 6 UVG: Beweislosigkeit bezüglich Ursache einer Zahnextraktion nach unbestrittenem Unfall, bei Annahme einer Wurzelfraktur und ausgewiesener prätraumatisch durchgeführter Wurzelspitzenresektion (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Juni 2019, UV 2018/3). | Beschwerde; Beweis; Unfall; Wurzel; Revision; Tatsache; Extraktion; Beweismittel; Beschwerdeführer; ärztlich; Entscheid; Tatsachen; August; Beschwerdegegnerin; Beurteilung; Behandlung; Einsprache; Stellung; Sachverhalt; Wurzelfraktur; Verfügung; AaO; ärztliche; Stellungnahme; Dezember; Befund; Wurzelspitzenresektion; Möglich |
SG | UV 2011/21 | Entscheid Art. 10 UVG: Der stationäre Rehabilitationsaufenthalt kann nicht als zweckmässige Behandlung angesehen werden, da auch ambulante Massnahmen erfolgversprechend gewesen wären (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28.Dezember 2011, UV 2011/21). | Stationäre; Klinik; Beschwerde; UV-act; Versicherte; Rehabilitation; Stationären; Behandlung; Aufenthalt; Schulter; Kosten; Unfall; Schreiben; Mutuel; Groupe; Einsprache; Versicherten; Beschwerdegegnerin; Ambulant; Therapie; Ambulante; Aufenthalts; Rehabilitationsaufenthalt; Kostengutsprache; Januar; Beschwerden; Unfallbedingte; überwiegend; Hätte |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2018/3 | Entscheid Art. 53 Abs. 1 ATSG: prozessuale Revision: Bejahung eines revisionsbegründenden Beweismittels und damit uneingeschränkte materielle Neubeurteilung. Art. 6 UVG: Beweislosigkeit bezüglich Ursache einer Zahnextraktion nach unbestrittenem Unfall, bei Annahme einer Wurzelfraktur und ausgewiesener prätraumatisch durchgeführter Wurzelspitzenresektion (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Juni 2019, UV 2018/3). | Beschwerde; Beweis; Unfall; Wurzel; Revision; Tatsache; Beweismittel; Extraktion; Zahns; Recht; Beschwerdeführer; Tatsachen; ärztlich; Entscheid; Beurteilung; Beschwerdegegnerin; Wurzelfraktur; Einsprache; Sachverhalt; Stellung; Behandlung; ärztliche; Verfügung; Stellungnahme; Wurzelspitzenresektion; Revisionsgr; Einspracheentscheid; Kieser |
SG | UV 2011/21 | Entscheid Art. 10 UVG: Der stationäre Rehabilitationsaufenthalt kann nicht als zweckmässige Behandlung angesehen werden, da auch ambulante Massnahmen erfolgversprechend gewesen wären (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28.Dezember 2011, UV 2011/21). | Stationäre; Klinik; Beschwerde; UV-act; Stationären; Rehabilitation; Behandlung; Aufenthalt; Schulter; Unfall; Mutuel; Groupe; Einsprache; Beschwerdegegnerin; Ambulant; Rehabilitationsaufenthalt; Therapie; Ambulante; Kostengutsprache; Aufenthalts; Unfallbedingte; überwiegend; Beschwerden; Swica; Setze; Einspracheentscheid; Zweckmässig; Gesuch; Gemeldet; Unfallbedingten |