If the offender is so seriously affected by the immediate consequences of his act that a penalty would be inappropriate, the responsible authorities shall refrain from prosecuting him, bringing him to court or punishing him.
2. General provisions >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220274 | Nötigung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Vorinstanz; Nötigung; Berufung; Beschuldigten; Verkehr; Verteidigung; Verfahren; Urteil; Aktion; Sinne; Blockade; Polizei; Person; Bundesgericht; Geldstrafe; Klima; Werden; Zumessung; Verkehrs; Verweis; Schützt; Berufungsverfahren; Tagessätze; Tagessätzen; Allgemeinheit; Interesse; Probezeit |
ZH | SB210169 | Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug | Schuldig; Beschuldigte; Konkurs; Beschuldigten; Pensionskasse; Staat; Prot; Tochter; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Berufung; Amtlich; Geldstrafe; Biger; Amtliche; Albis; Limmattal; Recht; Gläubiger; Gericht; Konkursamt; Bezirksgericht; Verfahren; Amtlichen; Betrügerischen; Dietikon; Insolvenzerklärung; Konto |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2019/236 | Entscheid Strassenverkehrsrecht, Art. 16c Abs. 1 lit. a, Art. 16c Abs. 2 lit. c, Art. 16 Abs. 3 SVG. Der Beschwerdeführer hat als Lenker eines Motorrades die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h nach Abzug der Sicherheitsmarge um 35 km/h überschritten. Seine Zweifel an der Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen sind unbegründet. Die konkreten Umstände rechtfertigen keine Abweichung von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung die Voraussetzungen für eine schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Mindestentzugsdauer von zwölf Monaten im Rückfall sind – entgegen der verschiedenen | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Führerausweis; Verkehrs; Strasse; Hinweis; Strassen; Befehl; Widerhandlung; Erwägung; Entzug; Verfahren; Umstände; Schwere; Strassenverkehrs;Vorinstanz; Geschwindigkeit; Höchstgeschwindigkeit; Behörde; Rechtlich; Beschwerdeergänzung; Hinweise; Sachverhalt; Polizei; Beschwerdegegner; Verletzung |
SG | B 2014/89 | Entscheidverzichtete er darauf, dies mit dem zur Verfügung stehenden Rechtsmittel im Administrativverfahren geltend zu machen. Der vorinstanzliche Entscheid, wonach nicht von einer Wiederholungstat auszugehen und der Führer- und Lernfahrausweis dem Beschwerdeführer gestützt auf Art. 16b Abs. 2 lit. a SVG für die Dauer eines Monats zu entziehen sei, erscheint insofern wohlwollend, als aufgrund des in Rechtskraft erwachsenen ersten Entscheids vom 14. Mai 2013 an sich von einer Entzugsdauer von vier Monaten - wie am 6. Dezember 2013 verfügt - auszugehen gewesen wäre (Verwaltungsgericht, B 2014/89).Entscheid vom 30. Juni 2015 | Beschwerde; Verfügung; Beschwerdeführer; Verfahren; Führer; Beschwerdegegner; Lernfahr; Führerausweis; Entscheid; Widerhandlung; Entzug; Verfahrens; Strassenverkehrs; Lernfahrausweis; Mittelschwere; Entzog; Schweren; Verwaltungsgericht; Unrecht; Angefochtene; Verfahren; Urteil; Jugendanwalt; Administrativmassnahme; Hinweis; Vorinstanz; Tatsache; Entzogen; Habe |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
135 IV 27 (6B_522/2008) | Verfahrensrechtliche Umsetzung der Wiedergutmachung (Art. 53 StGB). Wird das bewirkte Unrecht umgehend ausgeglichen, kann die Untersuchungsbehörde von einer Strafverfolgung absehen. Ist die Strafverfolgung bereits im Gang, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen oder von einer Überweisung an das Gericht absehen. Sind die Wiedergutmachungsvoraussetzungen erst im Gerichtsverfahren gegeben, ist ein Schuldspruch bei gleichzeitigem Strafverzicht auszufällen (E. 2). | Recht; Wiedergutmachung; Beschwerde; Verfolgung; Verfahren; Gericht; Verfahren; Befreiung; Einstellung; Verfahrens; Kantons; Rechtliche; Beschwerdegegner; Gerichtsverfahren; Unrecht; Prozess; Voraussetzungen; Schuldspruch; Urteil; Bedingte; Behörde; Überweisung; Obergericht; Interesse; Absehen; Vorinstanz; Bedingten; Schaden; Rechts |
134 V 315 (9C_852/2007) | Art. 21 Abs. 1 ATSG; Art. 7 Abs. 1 IVG (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung); Art. 49 Abs. 2 lit. a UVV; Art. 133 StGB; Kürzung oder Verweigerung von Geldleistungen. Begriff des Verschuldens, das zu einer Leistungskürzung oder sogar zur Verweigerung der Leistung führen kann (E. 4.5.1.1). Verweigerung der ganzen Rente im Falle eines Versicherten, welcher bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen mit Einsatz von Schusswaffen schwere Kopfverletzungen erlitt (E. 2 und 4.5.3). | Beschwerde; Leistung; Verhalten; Beschwerdeführer; Person; Verschulden; Kürzung; Schwere; Leistungskürzung; Verweigerung; Vorsätzlich; Rechtliche; Versicherung; IV-Stelle; Auseinandersetzung; Invalidität;Rente; Recht; Schweren; Objektiv; Rechtlichen; Schusswaffen; Ausübung; Herbeiführung; Fälle; Invalidenversicherung; Geldleistungen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-6038/2006 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Mongolei; Über; Beschwerdeführers; Beschwerdeführerin; Untersuchung; Gefängnis; Apotheke; Dokument; Glaubhaft; Schwester; Ausführungen; Wegweisung; Staatsanwalt; Beziehungsweise; Schweiz; Vorinstanz; Worden; Staatsanwaltschaft; Apotheker; Vollzug; Behandlung; Vorbringen; Hinaus; Mongolische; Person |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2019.24 | Vorteilsannahme (Art. 322sexies StGB) Berufung (teilweise) vom 14. Oktober 2019 gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.25 vom 4. Juni 2019 | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorteil; Verfahren; Bundes; Verfahren; Recht; Jagdferien; Urteil; Entschädigung; Verfahrens; Beweis; Vorteils; Kamtschatka; Sexies; Sachverhalt; Russland; Tatbestand; Moskau; Staat; Ziffer; Erstinstanzliche; Reise; Schweiz; Über; Russische |
Autor | Kommentar | Jahr |
Franz Riklin | Basler Kommentar, Straf- recht I | 2013 |
Riklin | Basler Kommentar zum Strafrecht I | 2007 |