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Convention de sauvegarde des droits de l’homme et des libertés fondamentales (EMRK)

Art. 54 EMRK de 2020

Art. 54 Convention de sauvegarde des droits de l’homme et des libertés fondamentales (EMRK) drucken

Art. 54

Aucune disposition de la présente Convention ne porte atteinte aux pouvoirs conférés au Comité des Ministres par le Statut du Conseil de l’Europe1.


1 RS 0.192.030


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
109 Ib 183Nichterneuerung der Aufenthaltsbewilligung des ausländischen Ehemannes (Art. 4 ANAG, Art. 8 EMRK, Art. 100 lit. b Ziffer 3 OG). 1. Wer kann sich bei Nichterneuerung der Aufenthaltsbewilligung eines Ausländers auf den in Art. 8 Ziffer 1 EMRK garantierten Schutz des Familienlebens berufen (E. 2a)? 2. Der durch die Nichterneuerung der Aufenthaltsbewilligung betroffene Ausländer sowie seine durch Art. 8 Ziffer 1 EMRK geschützten Familienglieder können den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid über die Aufenthaltsbewilligung mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht anfechten (Praxisänderung; E. 2b). 3. Ausdehnungsverfügung des Bundesamtes für Ausländerfragen bei Nichterneuerung der kantonalen Aufenthaltsbewilligung (E. 3a). Vernehmlassung des Bundesamtes für Ausländerfragen zuhanden des Bundesgerichts (E. 3b). Familie; Aufenthaltsbewilligung; Schweiz; Ausländer; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Beschwerde; Anwesenheit; Entscheid; Nichterneuerung; Recht; Bundesgericht; Staatsrechtliche; Bundesamt; Familienglied; Familienleben; Anwesenheitsrecht; Ausländerfragen; Reneja; Salaheddine; Kanton; Praxis; Letztinstanzliche; Schutz; Kantons; Behörde; Familienglieder; Verfahren; Monika; Ausdehnungsverfügung; Treten
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