1 Die Steuerpflicht beginnt mit der Gründung der juristischen Person, mit der Verlegung ihres Sitzes oder ihrer tatsächlichen Verwaltung in die Schweiz oder mit dem Erwerb von in der Schweiz steuerbaren Werten.
2 Die Steuerpflicht endet mit dem Abschluss der Liquidation, mit der Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung ins Ausland mit dem Wegfall der in der Schweiz steuerbaren Werte.
3 Überträgt eine juristische Person Aktiven und Passiven auf eine andere juristische Person, so sind die von ihr geschuldeten Steuern von der übernehmenden juristischen Person zu entrichten.
4 Nicht als Beendigung der Steuerpflicht gelten die vorübergehende Sitzverlegung ins Ausland und die anderen Massnahmen aufgrund der Bundesgesetzgebung über die wirtschaftliche Landesversorgung.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SGSTA.2010.87 | Transponierung | Rekurrent; Aktie; Holding; Aktien; Dividende; Rekurrenten;Transponierung; Aktionär; Ehefrau; Sachübernahme; Sachübernahmevertrag; Aktionärs; Dividenden; Rückwirkend; Gesellschaft; Aktienkapital; Steuerpflicht; Namenaktien; Aktienkapitals; Recht; Zeitpunkt; Beherrscht; Erfüllt; Verwaltungsrat; Rückerstattung; Unternehmen |
AG | AGVE 2004 3 | AGVE 2004 3 S.37 2004 Zivilrecht 37 B. Obligationenrecht 3 Art. 739 Abs. 1, 745 Abs. 1, 746 und 823 OR; §§ 66, 223 Abs. 4... | Sellschaft; Dation; Gesellschaft; Liquidation; Register; Handelsregister; Recht; Schweizer; Kommentar; Schulden; Stimmung; Durchgeführt; Auffassung; Setzung; Löschung; Firma; Betreibungsfähig; Juristische; Steuerschuld; Sel/Genf/München; Betreibung; Existieren; Person; Persönlichkeit; Durchgeführter; Eintrag; Bundesgericht; Schweizerisches |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | I/1-2012/4 | Entscheidfusionierte Ende 2007 mit einer anderen AG. Da sie am 31. Dezember 2007 | Steuer; Fusion; Kanton; Steuerpflicht; Gesellschaft; Recht; Person; Bücher; Rekurrentin; Rekurs; Gallen; Juristische; Vorinstanz; Verwaltung; Aktiven; Abgekürzt:; übernehmende; Steuerperiode; Übernahme; Veranlagung; Steuerrecht; Fusionsvertrag; Steuerhoheit; Schloss; Passiven; Zuständig; Handelsregister; Einsprache; Kantons |
AG | AGVE 2004 3 | B. Obligationenrecht3 Art. 739 Abs. 1, 745 Abs. 1, 746 und 823 OR; §§ 66, 223 Abs. 4 lit. b und234 StG; Art. 54 Abs. 2, 161 Abs. 4 lit. b und 171 DBG.Betreibungsfähigkeit einer Handelsgesellschaft in Liquidation. Die Liquidation einer Handelsgesellschaft ist erst mit der Tilgung auch der Steuerschulden... | Sellschaft; Dation; Gesellschaft; Liquidation; Register; Handelsregister; Stimmung; Kommentar; Recht; Schweizer; Schulden; Durchgeführt; Juristische; Betreibungsfähig; Firma; Schen; Löschung; Sel/Genf/München; Steuerschuld; Setzung; Auffassung; Person; Betreibung; Durchgeführter; Schweizerisches; Bundesgericht; Existieren; Persönlichkeit; Werden; Steuerschulden |