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BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)

Art. 54 ATSG vom 2020

Art. 54 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) drucken

Art. 54 Vollstreckung

1 Verfügungen und Einspracheentscheide sind vollstreckbar, wenn:

a.
sie nicht mehr durch Einsprache oder Beschwerde angefochten werden können;
b.
sie zwar noch angefochten werden können, die zulässige Einsprache oder Beschwerde aber keine aufschiebende Wirkung hat;
c.
einer Einsprache oder Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen wird.

2 Vollstreckbare Verfügungen und Einspracheentscheide, die auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung gerichtet sind, stehen vollstreckbaren Urteilen im Sinne von Artikel 80 des Bundesgesetzes vom 11. April 18891 über Schuldbetreibung und Konkurs gleich.


1 SR 281.1


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 54 BG über den Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220163PfändungsankündigungBeschwerde; Betreibung; Beschwerdeführer; Recht; Betreibungs; Betreibungsamt; Verfügung; SchKG; Rechtsvorschlag; Pfändung; Vorinstanz; Entscheid; Forderung; Beschwerdeverfahren; Krankenkasse; Pfändungsankündigung; Bundesgericht; Beschwerdeführers; Partei; Krankenkassen; IVm; Verfahren; Betreibungsamtes; Resp; Gangen; Sendung; Betreibung-Nr; Fällanden; Aufsichtsbehörde; IVm
ZHPS230002Abrechnungen vom 7. April 2022 in der Betreibung Nr. ... und Betreibung Nr. ...Beschwerde; Beschwerdeführerin; Betreibung; Abrechnung; Verfahren; Vorinstanz; Eingabe; Beschwerdegegner; Betreibungsamt; SchKG; Rechtsöffnung; Bezirks; Eingaben; Obergericht; Bezirksgericht; Kanton; Horgen; Urteil; Entscheid; Abrechnungen; Bringe; Kantons; Akten; Partei; Beschwerdeverfahren; Verfahrens; Schuldbetreibung; Beschwerdegegnerin; Telefongespräch; Vorinstanzliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGKV 2019/24Entscheid Art. 61 Abs. 1 Satz 1, Art. 64 Abs. 1 KVG; Art. 166 ZGB. Offene Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungsforderungen. Solidarische Haftung des Versicherten für die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen seiner Ehefrau und der minderjährigen Tochter. Ungenügende Substantiierung der behaupteten Zahlungen im Rechtsöffnungsverfahren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. April 2020, KV 2019/24). Beschwerde; Höhe; Zahlung; Prämie; Prämien; Kostenbeteiligung; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Betreibung; Kostenbeteiligungen; Zahlungen; KVG-Prämie; Rechnung; Leistungsabrechnung; Verzugszins; XXXXX; Recht; Referenznummer; Einsprache; Zinsen; Arcosana; Monats; XXXXXX; KVG-Prämien; Datum; Familie; Zeitraum; Tochter; Aufgelaufene; Einspracheentscheid
SGIV 2019/181Entscheid Art. 54 ATSG. Verrechnung von Leistungen zweier Sozialversicherungen. Vollstreckbarkeit der Leistungen als Voraussetzung für die Verrechnung. Vorsorgliche Massnahmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. März 2020, IV 2019/181). Beschwerde; Verrechnung; Forderung; Rente; Zahlung; Franken; Rückforderung; Beschwerdegegnerin; Verzugszins; Verfügung; Rentennachzahlung; Beschwerdeführerin; Vorsorglich; Angefochten; Vorsorgliche; Angefochtene; EL-Rückforderung; Versicherungsgericht; Ergänzungsleistung; Definitiv; Verrechnet; IV-act; Entscheid; IV-Stelle; Ergänzungsleistungen; Betrag; Definitive; Ehemann; Wäre; Beschwerdeverfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 599 (5A_547/2015)Art. 79 SchKG; Art. 34 ff. ATSG. Beseitigung des Rechtsvorschlags durch die Krankenversicherer; Zustellung. Die Krankenversicherer dürfen ihre Verfügungen, mit denen sie den Rechtsvorschlag beseitigen, mit A-Post Plus zustellen (E. 2). Verfügung; Zustellung; Rechtsvorschlag; Beschwerde; Betreibung; Krankenversicherer; Schuldner; Betreibungs; A-Post; SchKG; Verfügungen; Beseitigt; Urteil; Entscheid; Empfang; Betreibungsamt; Rechtsöffnung; Brief; Rechtsvorschlags; Sendung; Verfahren; Sozialversicherungsrechtliche; Beseitigung; Fortsetzung; Beschwerdeführerin; Zustellen; Obergericht; Empfangsbestätigung
139 III 288 (5A_54/2013)Art. 43 Abs. 1 SchKG; Ausnahmen von der Konkursbetreibung. Die Betreibung der Stiftung Auffangeinrichtung BVG für Arbeitgeberbeiträge fällt nicht unter Art. 43 Abs. 1 SchKG und kann daher auf dem Weg des Konkurses fortgesetzt werden (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Recht; SchKG; Konkurs; Beschwerde; Betreibung; Stiftung; Betreibungs; Auffangeinrichtung; Konkursbetreibung; Forderung; öffentlichrechtliche; Private; Beschwerdegegnerin; Rechtsvorschlag; Gläubiger; Obligatorische; Privatrechtliche; Urteil; Konkursandrohung; Arbeitgeber; Privaten; Hinw; Beschwerdeführer; Mittelland; Betreibungsamt; Rechtsprechung; Schuldner; Beiträge; Obligatorischen; Aufsichtsbehörde

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5417/2020RentenanspruchBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Frist; Verfügung; BVGer; Herstellung; BVGer-act; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Gesuch; Beilage; Partei; Spanien; Rechtsvertreter; Angefochtene; Beschwerdefrist; Bericht; Verspätet; Einschreiben; Besucht; Vertreten; Wiederherstellung; Https://; Verfahren; Https://www; Urteil; Bundesgesetz; Sind
C-3484/2014RenteRente; Renten; Beschwerde; Verfügung; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Altersrente; Recht; Einsprache; Angefochten; Verrechnung; Leistung; Angefochtene; Erlass; Person; Leistungen; Rückforderung; Plafonierung; Verwaltung; Vorakten; Bundesverwaltungsgericht; Stattung; Schweiz; Eintritt; Rentenalter; Rückerstattung; Entscheid; Verordnung; Monatlich; Verfahren
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