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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 532OR from 2022

Art. 532 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 532

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 532 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG170024Forderung Berufung gegen einen Beschluss des Mietgerichtes des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 16. November 2017 (MD170001)Berufung; Klagte; Berufungsbeklagte; Berufungskläger; Klage; Partei; Vorinstanz; Parteien; Gesellschaft; Mietzins; Klagten; Recht; Entscheid; Sachlich; Geschäft; Berufungsbeklagten; Rechtlich; Berufungsklägers; Sachliche; Mietgericht; Zuständigkeit; Liegenschaft; Einfache; Gebrauch; Sachverhalt; Konto; Mietvertrag
ZHHG100287ForderungPartei; Geschäft; Parteien; E-Mail; Resse; Klagte; Provision; Beklagten; Mailadresse; Vermittlung; ch; Recht; E-Mailadresse; -Geschäft; Gesellschaft; Mailadressen; ag; Zusammenarbeit; Spruch; Vereinbart; Geschäfts; Rechtsbegehren; Vereinbarung; Geschäfte; Hälftig; Vertrag; Gewinn; Teilung; Ziffer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1563/2006MehrwertsteuerBeschwerde; Leistung; Leistung; Mehrwertsteuer; Beschwerdeführer; Dienstleistung; Gesellschaft; Leistungen; MWSTV; Entgelt; Position; Urteil; Leistungen; Entscheid; Recht; Dienstleistungen; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgericht; Steuer; Übungsfirmen; Erbracht; Beschwerdeführers; Vollzug; Ausland; Desgerichts; Arbeit; Leistungsaustausch
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