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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 530OR from 2022

Art. 530 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 530

1 A partnership is a contractual relationship in which two or more persons agree to combine their efforts or resources in order to achieve a common goal.

2 A simple partnership within the meaning of this Title is any partnership that does not fulfil the distinctive criteria of any of the other types of partnership codified herein.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 530 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220019ForderungKonkubinat; Berufung; Klagte; Recht; Konkubinats; Beklagten; Partei; Gesellschaft; Parteien; Liegenschaft; Konkubinatsvertrag; Vorinstanz; Regelung; Bindung; Klägers; Hälftig; Partner; übermässig; Ziffer; Gemeinsamen; Einfache; Trennung; Hälftige; Bezug; übermässige; Vereinbarung; Gewinn; Zweck; Berufungskläger
ZHHG200193ForderungGerin; Rinnen; Gerinnen; Klägerinnen; Partei; Vereinbarung; Garant; Klagten; Beklagten; Vertrag; Recht; Zahlung; Schuld; Garantie; Sicherung; Urteil; Vertrags; Sicherungs; Rungen; Konkurs; Parteien; Punkt; Forderung; Verpflichtet; Geltend; Rechnung; Parteivorbringen; Bundesgericht; Rechtliches
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG130002Ernennung eines Obmanns in einem ad hoc-SchiedsverfahrenGesuch; Partei; Recht; Parteien; Obmann; Gesuchsteller; Schiedsrichter; Richter; Gesuchsgegnerin; Schweiz; Schiedsgericht; Deutsche; Konsortialvertrag; Ernennung; Deutschen; Schweizer; Schiedsvereinbarung; Richteramt; Befähigung; Schiedsklausel; Rechtsanwalt; Schiedsgerichts; Aktienkaufvertrag; Präsident; Gesuchstellers; Schiedsgerichtsvereinbarung; Gemachte; Obergericht
SGI/1-2011/22EntscheidPräsident Thomas Vögeli, Mitglieder Fritz Buchschacher und Markus Frei; Gerichtsschreiber Thomas Scherrer Gesellschaft; Rekurrent; Grundstück; Stille; Stillen; Kanton; Grundstücke; Gesellschafter; Rekurrenten; Einkommen; Einfache; R-Strasse; Gallen; Veranlagung; Rekurs; Vereinbarung; Liegenschaften; Einfachen; Recht; Steuerbare; Grundbuch; V-Strasse; Steuerlich; Beteiligt; Steuerpflicht; Teilhaber; Steuerbehörde; Vorinstanz; Personen; Gesellschaften
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 480 (4A_45/2017)Art. 27 Abs. 2 ZGB; übermässige Bindung; Aktionärbindungsvertrag. Eine gemäss Art. 27 Abs. 2 ZGB übermässig gebundene Vertragspartei hat das Recht, die Vertragserfüllung zu verweigern; einer Kündigung bedarf es dafür nicht. Vorgehen, wenn der strittige Aktionärbindungsvertrag gesellschaftsrechtlich zu qualifizieren ist (E. 4). Prüfung, ob der Aktionärbindungsvertrag übermässig bindend ist (E. 5). Vertrag; Recht; Beschwerde; übermässig; Kündigung; Beschwerdeführer; Bindung; Aktionär; übermässige; Recht; Beschwerdegegner; Verwaltungsrat; Ziffer; Partei; Aktien; Partei; Freiheit; Person; BUCHER; Vertrages; Aktionärbindungsvertrag; Bundesgericht; Gesellschaft; Wirtschaftlich; Vorinstanz; Urteil; Unternehmens; Gebundene; Wirtschaftliche
143 V 208 (9C_304/2016)Art. 53k BVG; Art. 32 ASV; Tochtergesellschaften im Anlagevermögen einer Anlagestiftung. Die Bestimmung von Art. 32 Abs. 1 ASV ist gesetzeskonform (E. 5.3). Sie tangiert auch nicht die Wirtschaftsfreiheit (E. 6.1.2) und die Eigentumsgarantie (E. 6.2.2). In concreto spricht kein verfassungsrechtlicher Aspekt gegen ihre Anwendung (E. 6.3-6.5). Anlage; Anlagestiftung; Anlagestiftungen; Vorsorge; Beschwerde; Recht; Berufliche; Vorsorgeeinrichtung; Verordnung; Rechtlich; Bundesrat; Vorsorgeeinrichtungen; Beschwerdeführerinnen; Bundesgericht; Anlagevermögen; Aufsicht; Beruflichen; Kapital; Struktur; Regelung; öffentlich-rechtlichen; Bundesverwaltungsgericht; Stiftung; Anleger; Tochtergesellschaft; Spalte; Wirtschaftsfreiheit; Sinne

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5911/2019Mehrwertsteuer Teilhaber; Steuer; Sozietät; Waltssozietät; Mehrwertsteuer; Beschwerde; Anwaltssozietät; Recht; Beschwerdeführer; MWSTG; Urteil; Steuerperiode; Waltungsgericht; Semester; Rechnung; Unternehmen; Auftritt; Haftung; Bundesverwaltungsgericht; Gesellschaft; Hafte; Verfügung; Aussenauftritt; Teilhabers; BVGer; Leistung; Steuerpflicht; Verfahren
B-6483/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Organ; Zeuge; Verfahren; Recht; Partei; Person; Rechtlich; Kartell; Zeugen; Rechtliche; Bundesverwaltungsgericht; Zeugin; Konzern; Unternehmen; Einvernahme; Verfahrens; MwH; Verwaltungsverfahren; Aussage; Auskunft; Rechtlichen; Untersuchung; Trete

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
LUKAS HANDSCHINBasler Kommentar, Obligationenrecht II2016
PETER JUNG Handkommentar zum Schweizer Privatrecht [Hrsg.: Amstutz al.], Zürich2007
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