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Obligationenrecht (OR)

Art. 530 OR vom 2022

Art. 530 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 530

1 Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.

2 Sie ist eine einfache Gesellschaft im Sinne dieses Titels, sofern da­bei nicht die Voraussetzungen einer andern durch das Gesetz geord­neten Gesellschaft zutreffen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 530 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220019ForderungKonkubinat; Berufung; Klagte; Recht; Konkubinats; Beklagten; Partei; Gesellschaft; Parteien; Liegenschaft; Konkubinatsvertrag; Vorinstanz; Regelung; Bindung; Klägers; Hälftig; Partner; übermässig; Ziffer; Gemeinsamen; Einfache; Trennung; Hälftige; Bezug; übermässige; Vereinbarung; Gewinn; Zweck; Berufungskläger
ZHHG200193ForderungGerin; Rinnen; Gerinnen; Klägerinnen; Partei; Vereinbarung; Garant; Klagten; Beklagten; Vertrag; Recht; Zahlung; Schuld; Garantie; Sicherung; Urteil; Vertrags; Sicherungs; Rungen; Konkurs; Parteien; Punkt; Forderung; Verpflichtet; Geltend; Rechnung; Parteivorbringen; Bundesgericht; Rechtliches
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG130002Ernennung eines Obmanns in einem ad hoc-SchiedsverfahrenGesuch; Partei; Recht; Parteien; Obmann; Gesuchsteller; Schiedsrichter; Richter; Gesuchsgegnerin; Schweiz; Schiedsgericht; Deutsche; Konsortialvertrag; Ernennung; Deutschen; Schweizer; Schiedsvereinbarung; Richteramt; Befähigung; Schiedsklausel; Rechtsanwalt; Schiedsgerichts; Aktienkaufvertrag; Präsident; Gesuchstellers; Schiedsgerichtsvereinbarung; Gemachte; Obergericht
SGI/1-2011/22EntscheidPräsident Thomas Vögeli, Mitglieder Fritz Buchschacher und Markus Frei; Gerichtsschreiber Thomas Scherrer Gesellschaft; Rekurrent; Grundstück; Stille; Stillen; Kanton; Grundstücke; Gesellschafter; Rekurrenten; Einkommen; Einfache; R-Strasse; Gallen; Veranlagung; Rekurs; Vereinbarung; Liegenschaften; Einfachen; Recht; Steuerbare; Grundbuch; V-Strasse; Steuerlich; Beteiligt; Steuerpflicht; Teilhaber; Steuerbehörde; Vorinstanz; Personen; Gesellschaften
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 480 (4A_45/2017)Art. 27 Abs. 2 ZGB; übermässige Bindung; Aktionärbindungsvertrag. Eine gemäss Art. 27 Abs. 2 ZGB übermässig gebundene Vertragspartei hat das Recht, die Vertragserfüllung zu verweigern; einer Kündigung bedarf es dafür nicht. Vorgehen, wenn der strittige Aktionärbindungsvertrag gesellschaftsrechtlich zu qualifizieren ist (E. 4). Prüfung, ob der Aktionärbindungsvertrag übermässig bindend ist (E. 5). Vertrag; Recht; Beschwerde; übermässig; Kündigung; Beschwerdeführer; Bindung; Aktionär; übermässige; Recht; Beschwerdegegner; Verwaltungsrat; Ziffer; Partei; Aktien; Partei; Freiheit; Person; BUCHER; Vertrages; Aktionärbindungsvertrag; Bundesgericht; Gesellschaft; Wirtschaftlich; Vorinstanz; Urteil; Unternehmens; Gebundene; Wirtschaftliche
143 V 208 (9C_304/2016)Art. 53k BVG; Art. 32 ASV; Tochtergesellschaften im Anlagevermögen einer Anlagestiftung. Die Bestimmung von Art. 32 Abs. 1 ASV ist gesetzeskonform (E. 5.3). Sie tangiert auch nicht die Wirtschaftsfreiheit (E. 6.1.2) und die Eigentumsgarantie (E. 6.2.2). In concreto spricht kein verfassungsrechtlicher Aspekt gegen ihre Anwendung (E. 6.3-6.5). Anlage; Anlagestiftung; Anlagestiftungen; Vorsorge; Beschwerde; Recht; Berufliche; Vorsorgeeinrichtung; Verordnung; Rechtlich; Bundesrat; Vorsorgeeinrichtungen; Beschwerdeführerinnen; Bundesgericht; Anlagevermögen; Aufsicht; Beruflichen; Kapital; Struktur; Regelung; öffentlich-rechtlichen; Bundesverwaltungsgericht; Stiftung; Anleger; Tochtergesellschaft; Spalte; Wirtschaftsfreiheit; Sinne

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5911/2019Mehrwertsteuer Teilhaber; Steuer; Sozietät; Waltssozietät; Mehrwertsteuer; Beschwerde; Anwaltssozietät; Recht; Beschwerdeführer; MWSTG; Urteil; Steuerperiode; Waltungsgericht; Semester; Rechnung; Unternehmen; Auftritt; Haftung; Bundesverwaltungsgericht; Gesellschaft; Hafte; Verfügung; Aussenauftritt; Teilhabers; BVGer; Leistung; Steuerpflicht; Verfahren
B-6483/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Organ; Zeuge; Verfahren; Recht; Partei; Person; Rechtlich; Kartell; Zeugen; Rechtliche; Bundesverwaltungsgericht; Zeugin; Konzern; Unternehmen; Einvernahme; Verfahrens; MwH; Verwaltungsverfahren; Aussage; Auskunft; Rechtlichen; Untersuchung; Trete

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
LUKAS HANDSCHINBasler Kommentar, Obligationenrecht II2016
PETER JUNG Handkommentar zum Schweizer Privatrecht [Hrsg.: Amstutz al.], Zürich2007
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