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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 53 ZPO vom 2020

Art. 53 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 53 Rechtliches Gehör

1 Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör.

2 Insbesondere können sie die Akten einsehen und Kopien anfertigen lassen, soweit keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 53 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF230018Vorsorgliche MassnahmeBerufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Dachzinne; Gerüst; Massnahme; Vorinstanz; Fassade; Beklagten; Recht; Entscheid; Fungsbeklagten; Berufungsbeklagten; Partei; Dringlichkeit; Gesuch; Vorsorgliche; -Strasse; Wäre; Massnahmen; Belastung; Liegenschaft; Geplant; Verfahren; Zeitpunkt; Fassadengerüst; Unterlassung; Gerüsts; Urteil
ZHLY220031Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Beruf; Berufung; Beklagten; Einkommen; Abänderung; Lichen; Unterhalt; Eheschutz; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Unterhaltsbeiträge; Monatlich; Gesuch; Recht; Ehegatten; Eheschutzentscheid; Monats; Verhältnis; Entscheid; Klägers; Verfahren; Verhältnisse; Abänderungsgr; Bezirksgericht; Dispositiv; Kündigung; Andelfingen; Verfügung; Partei
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170002AufsichtsbeschwerdeBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Entscheid; Bezirksgericht; E-Mail; Beschwerdegegner; Obergericht; Winterthur; Kanton; Beschwerdeführers; Eingabe; Rechtsmittel; Kantons; Vergleich; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Anzeige; Gericht; Obergerichts; Geschäfts-Nr; Verfahrens; Verwaltung; Aufsichtsbehörde; Partei
ZHVV160002Umteilung Prozess betreffend DienstbarkeitBezirk; Bezirks; Bezirksgericht; Friedensrichter; Partei; Umteilung; Klage; Gericht; Verwaltungskommission; Verfahren; Bezirksgerichts; Parteien; Recht; Anträge; Entscheid; Stellung; Mitglied; Ausstand; Anhängig; Schlichtungsverfahren; Antrag; Stellungnahme; Sinne; Beklagten; Anschein; Zuständig; Aufsichtsbehörde; Ersatzrichter; Rekurs
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 297 (4A_85/2020)
Regeste
Art. 147, Art. 223 Abs. 1, Art. 234 Abs. 1 und Art. 245 Abs. 1 ZPO ; Säumnis im vereinfachten Verfahren. Bleibt die beklagte Partei im vereinfachten Verfahren der Verhandlung nach Art. 245 Abs. 1 ZPO unentschuldigt fern, hat das Gericht die Verhandlung in Abwesenheit der säumigen Partei durchzuführen und nicht in analoger Anwendung von Art. 223 Abs. 1 ZPO zu einem neuen Gerichtstermin vorzuladen (E. 2).
Partei; Verfahren; Vereinfachte; Zivilprozess; Säumnis; Verhandlung; Gericht; Vereinfachten; Recht; Zivilprozessordnung; Parteien; Säumnisfolge; Entscheid; Beschwerde; Verfahrens; Ordentliche; Klage; Ordentlichen; Termin; Unentschuldigt; Zivilprozessordnung; Säumnisfolgen; Säumige; Versäumte; Hauptverhandlung; ZPO; Kommentar; Frist
144 V 173Art. 65d BVG; Pflicht des Arbeitgebers zur Behebung der Unterdeckung. Ein Arbeitgeber kann sich den vertraglich eingegangenen (Sanierungs-)Verpflichtungen gegenüber einer Vorsorgeeinrichtung nicht entziehen, indem er zuvor die Ausschliesslichkeitsklausel des Anschlussvertrages verletzt und die Vorsorgeeinrichtung (resp. das betroffene Vorsorgewerk) dadurch zu einer reinen Rentnerkasse geworden ist (E. 3.3.5). Vorsorge; Sanierung; Anschlussvertrag; Verwaltungskosten; Arbeitgeber; Verfahren; Vorsorgewerk; Rentner; Modul; Beschwerde; Ausfinanzierung; Person; Vorsorgeeinrichtung; Sanierungsmodell; Recht; Dispositiv; Urteil; Stiftungsrat; Anschlussvertrages; Vorsorgereglement; Ziffer; Schaden; Minimaldeckungsgrad; Sanierungsmassnahme; Bundesgericht; Vertraglich; Sanierungsbeiträge; Vorinstanzliche; Ausfinanzierungspflicht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2016/9ÖffentlichkeitsprinzipVerfahren; Recht; Verfahren; Verwaltung; Verwaltungs; Zugang; Umwelt; Dokument; Recht; Beschwerde; Dokumente; Vorinstanz; Botschaft; Bundes; Verfahrens; Beschwerdeführer; Umweltinformation; Setze; Verfahrens; Aarhus; Hängige; Rechts; Urteil; Verwaltungsstrafverfahren; Akten; Geltung; Umweltinformationen; Auslegung; Konvention; Ermittlung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Myriam A. GehriBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessord- nung2017
GehriBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
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