Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 53 ZPO vom 2022
Art. 253
Stellungnahme
Erscheint das Gesuch nicht offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet, so gibt das Gericht der Gegenpartei Gelegenheit, mündlich oder schriftlich Stellung zu nehmen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 53 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PC210046 | Ehescheidung / Rechtsverzögerung | Schwer; Verfahren; Gericht; Vorinstanz; Kläger; Rechtsverzögerung; Beschwerde; Verfahrens; November; Parteien; Gerichts; Entscheid; Stellt; Beklagte; Verfügung; Januar; Einigung; Klageantwort; Welche; Rechtsverzögerungsbeschwerde; Obergericht; Einigungsverhandlung; Verhandlung; Gestellt; September; Massnahmen; Zwischen; Person; Solche |
ZH | PC210040 | Abänderung Scheidungsurteil | Beschwerde; Beklagte; Kläger; Oktober; Vorinstanz; Verfügung; Partei; Abänderung; Entscheid; Parteien; Kinder; Winterthur; Beklagten; Rechtsmittel; Beilage; Vorinstanzliche; Fortan; Materiell; Angefochtenen; Rechtliche; Bezirksgericht; Person; Einzig; Kinderunterhaltsbeiträge; Bundesgericht; Formell; Entscheides; Materielle |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VV160002 | Umteilung Prozess betreffend Dienstbarkeit | Bezirk; Bezirks; Bezirksgericht; Friedensrichter; Partei; Umteilung; Klage; Gericht; Verwaltungskommission; Verfahren; Bezirksgerichts; Parteien; Recht; Anträge; Entscheid; Stellung; Mitglied; Ausstand; Anhängig; Schlichtungsverfahren; Antrag; Stellungnahme; Sinne; Beklagten; Anschein; Zuständig; Aufsichtsbehörde; Ersatzrichter; Rekurs |
ZH | VB130010 | Aufsichtsbeschwerde | Beschwerde; Beschwerdeführer; Akten; Beschwerdegegner; Verfahren; Recht; Akteneinsicht; Protokoll; Aufsicht; Verfahrens; Aufsichts; Gericht; Beschwerdeführers; Aufsichtsbeschwerde; Obergericht; Protokolls; Verhandlung; Rechtsmittel; Eingabe; Einsicht; E-Mail; Ersuchen; Obergerichts; Vergleich; Zugestellt; Anspruch; Unterlagen; Stellung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 297 (4A_85/2020) | Regeste Art. 147, Art. 223 Abs. 1, Art. 234 Abs. 1 und Art. 245 Abs. 1 ZPO ; Säumnis im vereinfachten Verfahren. Bleibt die beklagte Partei im vereinfachten Verfahren der Verhandlung nach Art. 245 Abs. 1 ZPO unentschuldigt fern, hat das Gericht die Verhandlung in Abwesenheit der säumigen Partei durchzuführen und nicht in analoger Anwendung von Art. 223 Abs. 1 ZPO zu einem neuen Gerichtstermin vorzuladen (E. 2). | Partei; Verfahren; Vereinfachte; Zivilprozess; Säumnis; Verhandlung; Gericht; Vereinfachten; Recht; Zivilprozessordnung; Parteien; Säumnisfolge; Entscheid; Beschwerde; Verfahrens; Ordentliche; Klage; Ordentlichen; Termin; Unentschuldigt; Zivilprozessordnung; Säumnisfolgen; Säumige; Versäumte; Hauptverhandlung; ZPO; Kommentar; Frist |
144 V 173 | Art. 65d BVG; Pflicht des Arbeitgebers zur Behebung der Unterdeckung. Ein Arbeitgeber kann sich den vertraglich eingegangenen (Sanierungs-)Verpflichtungen gegenüber einer Vorsorgeeinrichtung nicht entziehen, indem er zuvor die Ausschliesslichkeitsklausel des Anschlussvertrages verletzt und die Vorsorgeeinrichtung (resp. das betroffene Vorsorgewerk) dadurch zu einer reinen Rentnerkasse geworden ist (E. 3.3.5). | Vorsorge; Sanierung; Anschlussvertrag; Verwaltungskosten; Arbeitgeber; Verfahren; Vorsorgewerk; Rentner; Modul; Beschwerde; Ausfinanzierung; Person; Vorsorgeeinrichtung; Sanierungsmodell; Recht; Dispositiv; Urteil; Stiftungsrat; Anschlussvertrages; Vorsorgereglement; Ziffer; Schaden; Minimaldeckungsgrad; Sanierungsmassnahme; Bundesgericht; Vertraglich; Sanierungsbeiträge; Vorinstanzliche; Ausfinanzierungspflicht |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Myriam A. Gehri | Basler Kommentar Schweizerische Zivilprozessord- nung | 2017 |
Gehri | Basler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |