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Urheberrechtsgesetz (URG)

Art. 53 URG vom 2023

Art. 53 Urheberrechtsgesetz (URG) drucken

Art. 53

Umfang der Aufsicht

1 Das IGE überwacht die Geschäftsführung der Verwertungsgesell­schaften und sorgt dafür, dass sie ihren Pflichten nachkommen. Es prüft und genehmigt den Geschäftsbericht.

2 Es kann über die Auskunftspflicht (Art. 50) Weisungen erlassen.

3 Zur Ausübung seiner Befugnisse kann es auch nicht zur Bundesverwaltung gehö­rende Beauftragte beiziehen; diese unterstehen der Schweigepflicht.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 Ia 446Art. 87 OG; nicht wiedergutzumachender Nachteil. Die Begriffe des Nachteils als materielle Voraussetzung des vorsorglichen Rechtsschutzes (vorliegend Art. 53 Ziff. 1 URG) und als formell-prozessuale Voraussetzung der Beschwerde nach Art. 87 OG sind nicht identisch. Jener liegt in der Beeinträchtigung des Beschwerdeführers in seiner materiellen Rechtsstellung, dieser in der Verweigerung der Verfassungskontrolle.
Beschwerde; Nachteil; Materielle; Beeinträchtigung; Voraussetzung; Massnahme; Vorsorgliche; Materiellen; Identisch; Wiedergutzumachende; Massnahmeentscheide; Anspruchs; Erwägungen; Verweigerung; Rechtsstellung; Beschwerdeführers; Zuwarten; Formell-prozessuale; Urteil; Vorsorglichen; Nachteils; Begriffe; Treten; Zwischenentscheid; Rechtsschutzes; Zuwartens; Fehlt; Materiellrechtliche; Wegfalls; Spätere
114 II 368Art. 53 Ziff. 1 URG. Eigenmächtige Wiedergabe eines Kunstwerkes auf einer Gedenkmedaille. Willkür der Behörde, die es ablehnt, Herstellung und Vertrieb der Medaille vorsorglich zu verbieten.
Beschwerde; Obergericht; Nachteil; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Künstlers; Urheber; Corbusier; Vorsorglich; Skulptur; Ersetzbare; Urheberrecht; Wiedergabe; Staatsrechtliche; Gesuch; Urheberrechte; Streitige; Entscheid; Obergerichts; Gedenkmedaille; Medaille; Glaubhaft; Urteil; Vertrieb; Hinweisen; Teil; Willkürlich; Künstlers; Haltbar; Abgewendet

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5220/2014UrheberrechtBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Recht; Verwertung; Zahlung; Zahlung; Verfügung; Zahlungen; Zahlungen; Geschäftsleitung; Verwertungsgesellschaft; Verwaltung; Aufsicht; Geschäftsführung; Tungsgesellschaften; Verwertungsgesellschaften; Interesse; Schäftsleitungsmitglieder; Geschäftsleitungsmitglieder; Pensionskasse; Arbeitnehmer; Vorstand; Rechte; Bundes; Pflicht; STEBLER; GOVONI/
B-6104/2012UrheberrechtBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Zuwendung; Fürsorge-Stiftung; Vorinstanz; Verfügung; Generalversammlung; Verwertung; Statuten; Geschäft; Angefochten; Angefochtene; Recht; Verwertungsgesellschaft; Bezug; Verteilung; Ordentliche; Antrag; Ordentlichen; Urheber; Bundesverwaltungsgericht; Rückstellung; Angefochtenen; Vorstand; Jahresbericht; Verfahren; Beschluss
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