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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 53 MWSTG vom 2023

Art. 53 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 53

Steuerbefreite Einfuhren

1 Von der Steuer befreit ist die Einfuhr von:

a.
Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag; das EFD erlässt die näheren Bestimmungen;
b.
menschlichen Organen durch medizinisch anerkannte Institutionen und Spitäler sowie von menschlichem Vollblut durch Inhaber und Inhaberinnen einer hierzu erforderlichen Bewilligung;
c.
Kunstwerken, die von Kunstmalern und Kunstmalerinnen oder Bildhauern und Bildhauerinnen persönlich geschaffen wurden und von ihnen selbst oder in ihrem Auftrag ins Inland verbracht werden, unter Vorbehalt von Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe c;
d.
Gegenständen, die nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstaben b–d, g und i–l ZG90 zollfrei sind;
e.
Gegenständen nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8, die im Rahmen einer Lieferung von Luftverkehrsunternehmen nach Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 eingeführt oder die von solchen Luftverkehrsunternehmen ins Inland verbracht werden, sofern diese die Gegenstände vor der Einfuhr im Rahmen einer Lieferung bezogen haben und nach der Einfuhr für eigene zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeiten (Art. 28) verwenden;
f.
Gegenständen, die nach dem Ausfuhrverfahren (Art. 61 ZG) veranlagt worden sind und unverändert an den Absender oder die Absenderin im Inland zurückgesandt werden, sofern sie nicht wegen der Ausfuhr von der Steuer befreit worden sind; ist die Steuer beachtlich, so erfolgt die Steuerbefreiung durch Rückerstattung; die Bestimmungen von Artikel 59 gelten sinngemäss;
g.91
Elektrizität in Leitungen, Gas über das Erdgasverteilnetz und Fernwärme;
h.
Gegenständen, die in völkerrechtlichen Verträgen für steuerfrei erklärt werden;
i.
Gegenständen, die nach den Artikeln 9 und 58 ZG zur vorübergehenden Verwendung oder nach den Artikeln 12 und 59 ZG zur aktiven Veredelung nach dem Verfahren mit Rückerstattungsanspruch ins Inland eingeführt werden, unter Vorbehalt von Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe d;
j.
Gegenständen, die zur Lohnveredelung im Rahmen eines Werkvertrags von einer im Inland als steuerpflichtig eingetragenen Person vorübergehend ins Inland eingeführt und nach dem Verfahren der aktiven Veredelung mit bedingter Zahlungspflicht (Nichterhebungsverfahren) veranlagt werden (Art. 12 und 59 ZG);
k.
Gegenständen, die nach den Artikeln 9 und 58 ZG zur vorübergehenden Verwendung oder nach den Artikeln 13 und 60 ZG zur passiven Lohnveredelung im Rahmen eines Werkvertrages aus dem Inland ausgeführt und an den Absender oder die Absenderin im Inland zurückgesandt werden, unter Vorbehalt von Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe e;
l.
Gegenständen, die zur Lohnveredelung im Rahmen eines Werkvertrags nach dem Ausfuhrverfahren (Art. 61 ZG) ins Ausland verbracht worden sind und an den Absender oder die Absenderin im Inland zurückgesandt werden, unter Vorbehalt von Artikel 54 Absatz 1 Buchstabe f.

2 Der Bundesrat kann Gegenstände, die er nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a ZG für zollfrei erklärt, von der Einfuhrsteuer befreien.

90 SR 631.0

91 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 3575; BBl 2015 2615).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 II 646 (2C_745/2015)Art. 3 lit e VwVG; Art. 12, 18, 25, 28 Abs. 1 lit. a und 59 Abs. 4 ZG; Art. 168 ZV; Art. 6 Abs. 2 lit. a ZV-EZV. Codierungsfehler der zollpflichtigen Person im elektronisch abgewickelten Verfahren der aktiven Veredelung. Wenn die zollpflichtige Person bei Ausfuhr der aktiv veredelten Waren zwar sämtliche Vorschriften befolgt, so namentlich die Ausfuhrfrist einhält, aber bei Vornahme der elektronischen Ausfuhrzollanmeldung im IT-System "NCTS" einen unzutreffenden Zollcode setzt, bewirkt dies den nicht ordnungsgemässen Abschluss des Verfahrens der aktiven Veredelung. Dadurch werden die bislang aufgeschobenen Einfuhrzollabgaben fällig. Der formelle Mangel, der in der unzutreffenden Codierung liegt, kann aber geheilt werden, indem die zollpflichtige Person den Nachweis erbringt, dass die veredelten Waren ausgeführt worden sind. Hierzu hat die zollpflichtige Person innerhalb von 60 Tagen nach Ablauf der Ausfuhrfrist bei der Eidgenössischen Zollverwaltung ein begründetes Gesuch einzureichen. Die Zollverwaltung hat dieses mit freier Beweiswürdigung zu prüfen und darüber zu entscheiden (E. 2 und 3). Ausfuhr; Verfahren; Veredelung; Veranlagung; Aktive; Einfuhr; Aktiven; Frist; Gesuch; Person; Zollpflichtige; Verfahrens; Bewilligung; Zollanmeldung; Beschwerde; Zollpflichtige; Berichtigung; Elektronisch; Veranlagungsverfügung; Ausfuhrfrist; Ordnungsgemäss; Veredelte; Phase; Nichterhebung; Veredelten; Ausgeführt; Zollrechtlich; Verfügung; Entscheid; Sachverhalt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-376/2021ZölleBewilligung; Beschwerde; Auflage; Qualität; Veredelung; Eckstück; Rindsbinde; Beschwerdeführerin; Bundes; Inländische; Äquivalenz; Aktive; Vorinstanz; Verfahren; Auflagen; Beschaffenheit; Zollgebiet; Unterspälte; Rindsbinden; Einfuhr; Vorschlag; Fisch; Konventioneller; Verfügung; Aktiven; Ausgetauscht; Verbracht; Unterschiedlich; Bundesverwaltungsgericht; Unterschiedliche
A-377/2021ZölleBewilligung; Beschwerde; Delung; Qualität; Auflage; Veredelung; Eckstück; Rindsbinde; Bundes; Beschwerdeführerin; Inländische; Äquivalenz; Vorinstanz; Aktive; Verfahren; Zollgebiet; Beschaffenheit; Auflagen; Unterspälte; Vorschlag; Rindsbinden; Einfuhr; Fisch; Verfügung; Biologischer; Aktiven; Unterschiedlich; Ausgetauscht; Bundesverwaltungsgericht; Verbracht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2016.5Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchsgegnerin; Bundes; Papiere; Durchsuchung; MWSTG; Untersuchung; Unterlagen; Versiegelt; Entsiegelung; Wartung; Gemeldet; Gelte; Sichergestellt; Angemeldet; Beschwerde; Ordner; Untersuchung; Gestellten; Wartungs; Bundesstrafgericht; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Sichergestellten; Zollstrafuntersuchung; Versiegelten; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Verfahren
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