Benutzername oder Passwort ist falsch. Versuchen Sie bitte es erneut oder klicken Sie auf "Passwort vergessen".
Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung der Funktionen erst bei Zahlung erfolgt. Die Kontoangaben können Sie im E-Mail oder in Ihrem Account entnehmen (HIER). Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns mit dem Formular erreichen.
Legge federale sulla previdenza professionale per la vecchiaia, i superstiti e l’invalidità (LPP)
Art. 53 LPP dal 2022
Art. 53
187
187 Abrogato dal n. I della LF del 19 mar. 2010 (Riforma strutturale), con effetto dal 1° gen. 2012 (RU 2011 3393; FF 2007 5199).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor
Kommentar
Jahr
Ueli Kieser
Handkommentar zum BVG und FZG
2010
Ueli Kieser
Handkommentar zum BVG und FZG
2010
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz