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Loi sur le Tribunal fédéral (LTF)

Art. 53 LTF de 2021

Art. 53 Loi sur le Tribunal fédéral (LTF) drucken

Art. 53 Demande reconventionnelle

1 Le montant d’une demande reconventionnelle et celui de la demande principale ne sont pas additionnés.

2 Si les conclusions de la demande principale et de la demande reconventionnelle s’excluent et si l’une de ces demandes n’atteint pas à elle seule la valeur litigieuse minimale, cette demande est quand même réputée atteindre la valeur litigieuse minimale si le recours porte sur les deux demandes.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 53 Loi sur le Tribunal fédéral (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA160020Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Vorinstanz; Recht; Klagte; Verfügung; Widerklage; Klage; Frist; Beklagten; Partei; Zustellung; Klägerische; Parteien; Abholung; Verfahren; Replik; Wiederherstellung; Entscheid; Urteil; Wonach; Diesbezüglich; Klägers; Abholungseinladung; Arbeitsbestätigung; Berufungskläger; Zugestellt; Rechtsvertreter; Treffe
ZHLA160019Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Klagte; Vorinstanz; Klage; Beklagten; Widerklage; Verfahren; Verfügung; Parteien; Berufungskläger; Frist; Entscheid; Diesbezüglich; Urteil; Arbeitsbestätigung; Berufungsbeklagte; Klägers; Klagebegründung; Gerische; Uster; Bestreitung; Berufungsverfahren; Zahlen; Versicherungen; Bundesgericht; Tatsachenbehauptungen; Erwägungen; Beschwerde; Klägerische
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 495 (4A_141/2017)Art. 6 ZPO; Widerklage vor Handelsgericht. Wurde das Handelsgericht gestützt auf Art. 6 Abs. 3 ZPO angerufen, ist eine konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag des Widerbeklagten zulässig (E. 2).
Regeste b
Art. 108 Ziff. 1, 107 Abs. 2 OR; unverzügliche Verzichtserklärung. Im Grundsatz ist auch in einem Fall von Art. 108 Ziff. 1 OR eine unverzügliche Verzichtserklärung im Sinne von Art. 107 Abs. 2 OR erforderlich. Beruft sich der Schuldner auf deren Fehlen, kann dies im Einzelfall allerdings treuwidrig sein (E. 4.3.1 und 4.3.2).
Widerklage; Zuständigkeit; Sachlich; Handelsgericht; Sachliche; Klagt; Verzicht; Beschwerde; Schuldner; Konnexe; Schweizer; Handelsgerichts; Verzichtserklärung; Unverzüglich; Instanz; Klage; Widerbeklagte; Gericht; Zuständig; Unverzügliche; Beschwerdeführerin; Handelsregister; Urteil; Streitigkeit; Zivilprozessordnung; Voraussetzung; Gesetzgeber; Widerklagen
143 III 506 (4A_576/2016)Widerklage im vereinfachten Verfahren (Art. 224, Art. 243 und Art. 94 ZPO); Teilklage und negative Feststellungswiderklage (Art. 86 ZPO). Art. 224 Abs. 1 ZPO verbietet es der beklagten Partei grundsätzlich, im vereinfachten Verfahren eine Widerklage zu erheben, die aufgrund ihres Streitwerts von über Fr. 30'000.- in den Geltungsbereich des ordentlichen Verfahrens fällt (E. 2 und 3). Davon nicht betroffen und zulässig ist der Fall, dass die beklagte Partei als Reaktion auf eine echte Teilklage eine negative Feststellungswiderklage erhebt, auch wenn deren Streitwert die Anwendbarkeit des ordentlichen Verfahrens zur Folge hat (E. 4). Verfahren; Widerklage; Streitwert; Feststellung; Zivilprozess; Teilklage; Verfahrens; Partei; Negative; Feststellungswiderklage; Zivilprozessordnung; Recht; Vereinfachte; Verfahrensart; Klage; Ordentliche; Urteil; Hauptklage; Vereinfachten; Streitwerts; Negativen; Anspruch; Schweizerischen
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