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Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 525 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
97 II 306Nachträglich eingetretene Beschränkung der Verfügungsfreiheit (Art. 516 ZGB). Ein Erbvertrag zwischen dem Erblasser und seiner ersten Ehefrau, der den Pflichtteil der zweiten Ehefrau verletzt, unterliegt der Herabsetzungsklage. Die Herabsetzung erfolgt für alle eingesetzten Erben im gleichen Verhältnis (Art. 525 Abs. 1 ZGB). Ehefrau; Verwandten; Erben; Erbengruppe; Quote; Erblasser; Verfügung; Nachlasses; Erbvertrag; Pflichtteil; Verwandtschaft; Vertraglich; Erblassers; Testament; Anspruch; Hinzutreten; Erbvertraglich; Gesamtnachlasses; Gekürzt; Urteil; Herabsetzung; Verfügungen; Erwägung; Vertragliche; Pflichtteils; Gesamtquote; Lydia; Verwandtengruppen; Verbleibenden
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