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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 525 OR dal 2022

Art. 525 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 525

1 Il contratto di vitalizio può essere impugnato da quelle persone che hanno un diritto legale agli alimenti verso il costituente, qualora questi col contratto stesso si sottragga alla possibilità di adempiere il suo obbligo.

2 Invece di sciogliere il contratto, il giudice può obbligare il debitore del vitalizio a prestare gli alimenti agli aventi diritto, compensando questa prestazione con ciò che egli deve per contratto al costituente.

3 Sono riservate l’azione di riduzione spettante agli eredi e la azione revocatoria dei creditori.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
85 III 185Paulianische Anfechtung gemäss Art. 288 SchKG. Streitwertberechnung (E. 1). Die Pauliana setzt eine Schädigung der Exekutionsrechte des Anfechtenden als Folge der angefochtenen Rechtshandlung voraus. Der Anfechtungsbeklagte kann daher den Nachweis erbringen, dass diese Handlung eine solche Benachteiligung in concreto nicht zur Folge hatte, weil der Anfechtungskläger auch ohne die anfechtbare Handlung zu Verlust gekommen wäre. Verlust von Unterhaltsbeiträgen, die zur Zeit der Rechtshandlung noch nicht fällig waren (E. 2 a); im Konkurs? (b); Berücksichtigung der Anschlussfrist (d). Liegenschaft; Anfechtung; Berufung; Beklagten; Focht; Vorinstanz; Angefochtene; Verlust; Recht; Forderung; Betrag; Berufungskläger; Fällig; Gläubiger; Absicht; SchKG; Geschäft; Verlustschein; Schuldner; Anfechtungsklage; Bundesgericht; Rente; Lohnforderung; Angenommen; Streitwert; Appellation; Angefochtenen; Schädigung
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