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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 525 OR de 2022

Art. 525 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 525

1 Un contrat d’entretien viager peut être attaqué par les personnes envers lesquel­les le créancier est légalement tenu à des aliments, lorsque ce contrat l’a dépouillé des moyens d’accomplir son devoir d’assistance envers elles.

2 Le juge peut, au lieu d’annuler le contrat, obliger le débiteur à four­nir des ali­ments aux ayants droit, sauf à imputer ces prestations sur celles dues au créancier.

3 Sont en outre réservées l’action en réduction des héritiers et l’action révocatoire des créanciers.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
85 III 185Paulianische Anfechtung gemäss Art. 288 SchKG. Streitwertberechnung (E. 1). Die Pauliana setzt eine Schädigung der Exekutionsrechte des Anfechtenden als Folge der angefochtenen Rechtshandlung voraus. Der Anfechtungsbeklagte kann daher den Nachweis erbringen, dass diese Handlung eine solche Benachteiligung in concreto nicht zur Folge hatte, weil der Anfechtungskläger auch ohne die anfechtbare Handlung zu Verlust gekommen wäre. Verlust von Unterhaltsbeiträgen, die zur Zeit der Rechtshandlung noch nicht fällig waren (E. 2 a); im Konkurs? (b); Berücksichtigung der Anschlussfrist (d). Liegenschaft; Anfechtung; Berufung; Beklagten; Focht; Vorinstanz; Angefochtene; Verlust; Recht; Forderung; Betrag; Berufungskläger; Fällig; Gläubiger; Absicht; SchKG; Geschäft; Verlustschein; Schuldner; Anfechtungsklage; Bundesgericht; Rente; Lohnforderung; Angenommen; Streitwert; Appellation; Angefochtenen; Schädigung
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