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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 523SCC from 2021

Art. 523 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 523 B. Action in abatement / I. Requirements / 2. Bequests in favour of heirs with a statutory entitlement

2. Bequests in favour of heirs with a statutory entitlement

Where a testamentary disposition contains legacies in favour of several heirs with a statutory entitlement and the testator has exceeded his or her testamentary freedom, such legacies shall be abated among the co-heirs in proportion to the amounts by which they exceed each co-heir’s statutory entitlement.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 523 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB180066TestamentsungültigkeitRecht; Erblasser; Berufung; Verfügung; Gericht; Vorinstanz; Klage; Partei; Rechtsbegehren; Pflicht; Letztwillige; Pflichtteil; Erblassers; Beweis; Gungen; Klägers; Herabsetzung; Beklagten; Letztwilligen; Tatsache; Tatsachen; Verfügungen; Parteien; Vertrete; Berufungsverfahren; Replik; Begründung; Klagebegründung
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