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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 522 ZGB vom 2020

Art. 522 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 522 B. Herabsetzungsklage / I. Voraussetzungen / 1. Im Allgemeinen

B. Herabsetzungsklage

I. Voraussetzungen

1. Im Allgemeinen

1 Hat der Erblasser seine Verfügungsbefugnis überschritten, so können die Erben, die nicht dem Werte nach ihren Pflichtteil erhalten, die Herabsetzung der Verfügung auf das erlaubte Mass verlangen.

2 Enthält die Verfügung Bestimmungen über die Teile der gesetzlichen Erben, so sind sie, wenn kein anderer Wille des Erblassers aus der Verfügung ersichtlich ist, als blosse Teilungsvorschriften aufzufassen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 522 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF210059TestamentseröffnungBerufung; Testament; Berufungskläger; Gemäss; Vorinstanz; Testamente; Testamentes; Erblasserin; Zustellung; öffnung; Gericht; Urteil; Verfahren; Eingesetzt; Schwer; Gesetzliche; Nachlass; KARRER/VOGT/LEU; Erbbescheinigung; Schwester; Erbschaft; Gerichts; Pflichtteil; Beschwerde; Eingesetzte; Entscheid; Eröffnung; Darauf; AaO
ZHLF190036TestamentseröffnungBerufung; Berufungsklägerin; Erben; Erblasser; Recht; Verfügung; Pflichtteil; Gesetzliche; Letztwillige; Vorinstanz; Erbin; Erbenstellung; Erblassers; Vermächtnis; Pflichtteils; Urteil; Letztwilligen; Testament; Berufungsbeklagte; Gericht; Gesetzlichen; Einzelgericht; Verfügungen; Wille; Entscheid; Willen; Praxis; Nachlass; IVm
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130048Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Anspruch; Obergericht; Rechtsbeistandes; Bestellung; Verfahren; Person; Obergerichts; Empfang; Voraussetzung; Richteramt; Monatlich; Kanton; Herabsetzung; Empfangsschein; Rückwirkend; Abtretungserklärung; Schlichtungsverfahrens; Zivilprozessordnung; Herabsetzungs; Gemeinde
ZHVR120008AkteneinsichtAkten; Verfahren; Beschwerde; Akteneinsicht; Beschwerdeführer; Recht; Testamentseröffnung; Interesse; Fentlich; Gungen; Verfügung; Testamentseröffnungsverfahren; Anspruch; Kanton; Zivil; Verhandlung; Herabsetzung; Akteneinsichtsverordnung; Urteil; öffentlich; Entscheid; Erblasserin; Beschwerdeführers; Verfahrens; Fentlichkeit; Einsicht; Verfügungen; Partei; Obergericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 369 (5A_246/2017)Art. 580 Abs. 1 ZGB; Berechtigung, ein öffentliches Inventar zu verlangen. Der Pflichtteilserbe, der durch Verfügung von Todes wegen vollständig von der Erbschaft ausgeschlossen wurde, ist nicht berechtigt, ein öffentliches Inventar zu verlangen (E. 2 und 3). Inventar; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Erblasser; Urteil; Todes; Verfügung; Verlangen; Erbin; Erbschaft; Berechtigung; Erbrecht; Erwägungen; Schlossen; Erbenstellung; Wirksam; Praxis; übergangen; Gesetzliche; Erlangen; Herabsetzungsklage; Erblassers; Ehegatte; Genaue; Gunsten; Gesetzlicher; Herabsetzungsurteil; Inventars; PIOTET
143 III 425 (5A_396/2015)Art. 607 ff. und Art. 610 ff. ZGB; Grundsätze des Erbteilungsrechts und Erbteilungsregeln; Befugnisse des Teilungsgerichts. Übersicht zu den Grundsätzen des Erbteilungsrechts und den gesetzlichen Erbteilungsregeln. Oberste Richtlinie des Teilungsrechts ist die Anspruchsgleichheit der Erben. Das Teilungsgericht ist an die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere über die Bildung von Losen sowie über die Zuweisung und den Verkauf einzelner Sachen gebunden. Es ist folglich nicht befugt, Lose oder einzelne Sachen direkt nach eigenem Ermessen einem der Erben zuzuweisen, wenn sich die Erben darüber nicht einig sind und erblasserische Teilungsvorschriften fehlen (E. 4-6). Erben; Teilung; Teilungs; Zuweisung; Erbschaft; Erbteilung; Recht; Urteil; Beschwerde; Losziehung; Bundesgericht; Richter; Teilungsgericht; Behörde; Zuteilung; Losbildung; Kompetenz; Anspruch; Zuweisen; Gericht; Nachlass; Ermessen; Erbrecht; Richterlich; Beschwerdeführer; Richterliche; Grundsatz; Zuweisungskompetenz
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