130 V 570 | Art. 52 Abs. 3 ATSG: Parteientschädigung im Einspracheverfahren. Der Einsprecher, der im Falle des Unterliegens die unentgeltliche Verbeiständung beanspruchen könnte, hat bei Obsiegen Anspruch auf eine Parteientschädigung (Erw. 2.1 und 2.2). Frage offen gelassen, ob ein Parteientschädigungsanspruch auch in weiteren Ausnahmefällen - wie bei besonderen Aufwendungen oder Schwierigkeiten - anzuerkennen ist (Erw. 2.3). | Einsprache; Partei; Parteientschädigung; Einspracheverfahren; IV-Stelle; Beschwerde; Verfügung; Verwaltung; Sozialversicherung; Obsiegen; Nachzahlung; Antrag; Anspruch; Parteientschädigungen; Kommission; Beschwerdeführer; Regel; Verwaltungsgericht; Nidwalden; Kinderrenten; Zusprechung; Betrag; Geschiedene; Ehefrau; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Versicherungsgericht; Rechtsvertreter; Ständerätliche; Beanspruchen; Unentgeltliche |
119 V 298 | Art. 6bis KUVG, Art. 16 Abs. 3 Satz 1 AHVG: Rückerstattung von zuviel bezahlten Krankenkassenprämien. Bei Fehlen einer statutarischen Regelung ist auf den Rückforderungsanspruch des Versicherten sinngemäss die Rückerstattungsordnung nach Art. 16 Abs. 3 Satz 1 AHVG anwendbar. | Rückerstattung; Sozialversicherung; Recht; Verjährung; Krankenkasse; Bezahlt; Beschwerde; Krankenversicherung; Prämien; Verwirkung; Verwaltungsgericht; Regelung; Rückforderung; Gericht; Bezahlte; Bereich; Versicherung; Rückerstattungsordnung; Eidg; Rückerstattungsanspruch; Anspruch; Frist; Verwirkungsfrist; Hinweisen; Verwandte; Erlass; Verjährungsfrist; Leistungsbereich; Beitrags; Ulrich |