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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 52 SVG vom 2020

Art. 52 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 52

Sportliche Veranstaltungen

1 Öffentliche Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen sind verboten. Der Bundesrat kann einzelne Ausnahmen gestatten oder das Verbot auf andere Arten von Motorfahrzeugrennen ausdehnen; er berücksichtigt bei seinem Entscheid vor allem die Erfordernisse der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung.

2 Andere motor- und radsportliche Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen, ausgenommen Ausflugsfahrten, bedürfen der Bewilligung der Kantone, deren Gebiet befahren wird.

3 Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn:

a.
die Veranstalter Gewähr bieten für einwandfreie Durchführung;
b.
die Rücksicht auf den Verkehr es gestattet;
c.
die nötigen Sicherheitsmassnahmen getroffen werden;
d.
die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.

4 Die kantonale Behörde kann Ausnahmen von den Verkehrsvorschriften gestatten, wenn genügende Sicherheitsmassnahmen getroffen sind.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 52 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG100340ForderungSchulden; Strecke; Fahrzeug; Ckenposten; Streckenposten; Veranstaltung; Grobe; Strasse; Veranstalter; Selbstverschulden; Haftung; Trete; Klagten; Zeuge; Grobes; Unfall; Recht; Beweis; Halter; Gericht; Verschulden; Urteil; Beklagten; Strassen; Fahrzeuge; Sicherheit; Partei; Vergleich; Bestritt; Klage
GRSB-04-25Verletzung von VerkehrsregelnBerufung; Fungskläger; Rufungskläger; Berufungskläger; Nötigung; Polizei; Recht; Beweis; Kanton; Kantons; Aussage; Bünden; Graubünden; Fahrzeug; Weisung; Schuss; Zeuge; Staat; Richtsausschuss; Fungsklägers; Verkehr; Kantonsgericht; Beamte; Polizist; Berufungsklägers

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2016.135 (AG.2017.790)versuchte einfache Körperverletzung sowie pflichtwidriges Verhalten bei Unfall (Führerflucht)Berufung; Fahre; Berufungskläger; Akten; Gefahren; Sicherheit; Gericht; Sicherheitsmann; Verletzung; Beweis; Person; Porsche; Fahrzeug; Über; Verfahren; Körperverletzung; Zeugin; Aussage; Verhalten; Vorfall; Fahren; Urteil; Vorinstanz; Linken; Umstände; Aussagen; Personen; Ersucht; Mitarbeiter
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