E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS)

Art. 52 CCS dal 2022

Art. 52 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (CCS) drucken

Art. 52

Ordine costituzionale

1 La Confederazione tutela l’ordine costituzionale dei Cantoni.

2 La Confederazione interviene se l’ordine interno di un Cantone è turbato o minac­ciato e il Cantone interessato non è in grado di provvedervi da sé o con l’aiuto di altri Cantoni.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 52 Costituzione federale della Confederazione Svizzera (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG160001ForderungKlagt; Klagte; Beklagten; Vertrag; Rechnung; Partei; Stiftung; Stiftungsrat; Vertrags; Parteien; Recht; Entschädigung; Verrechnung; Offerte; Forderung; Dienstleistungsvertrag; Anspruch; Bestritten; Stiftungsrats; Recht; Beweis; Leistung; Marketing; Vermittlung; Zustimmung; Vermittlungsentschädigung; Berechnung
SHNr. 62/2004/25 alt § 43 Abs. 1 PKD; Art. 36 Abs. 2 BVG. Verzicht der kantonalen Pen­sionskasse auf Indexzulagen auf den laufenden Renten für die Jahre 2003 und 2004 Teuerung; Indexzulage; Verwaltung; Verwaltungskommission; Verzicht; Deckung; Entscheid; Deckungsgrad; Teuerungsanpassung; Indexzulagen; Rentner; Beklagten; Ermessen; Rückläufig; Renten; Regel; Kanton; Auslegung; Beschluss; Erwähnt; Obergericht; Anpassung; Kommission; Regelung; Teuerungszulage; Deckungsgrads; Löhnen; Erwähnte; Wäre
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBV 2016/24EntscheidEntscheid vom 10. August 2018 Stiftung; Konventionalstrafe; Klagte; Beitragsforderung; Höhe; Beiträge; Verfahren; Klagten; Beitragsforderungen; Verfahrenskosten; Lohnsumme; Beklagten; Bezahlen; Verzugszins; Klage; Verjährung; Recht; Gericht; Verzugszinsen; FAR-Beiträge; Fälligkeit; Verpflichten; Nebst; Zuständigkeit; Entscheid; Urteil; Forderung; Sanktion; Bestritt
SGBV 2009/13Entscheid Art. 52 BVG. Art. 54 lit. c und 57 Abs. 2 BVV 2 in Verbindung mit Art. 71 BVG. Schadenersatzpflicht eines Organs (Kontrollstelle) einer Vorsorgeeinrichtung. Prüfung der Schadensvoraussetzungen (insbesondere Sorgfaltspflicht bei der Vermögensanlage und zweckgemässe Verwendung des Vermögens) und der Verjährungseinrede (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. November 2013, BV 2009/13). Bestätigt bzw. Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts (BF) 9C_55/2014 (BG) 9C_65/2014 Stiftung; Liegenschaft; Stifterfirma; Schaden;Arbeitgeber; Vorsorge; Recht; Liegenschaften; Reserve; Klagte; Stiftungsrat; Anlage; Reservefonds; Betrag; Klagten; Kontrollstelle; Beklagten; Vorsorgeeinrichtung; Rendite; Schadens; Rente; Beiträge; Stehend; Renten; Bilanz; Person; Stiftungsrechnung; Vermögens
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 V 343 (9C_20/2019)Art. 53d Abs. 1 und 6 BVG; Art. 48 Abs. 1 VwVG; Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung, Verfahren und Teilliquidationsbilanz. Wer nur eine mittelbare Anwartschaft auf eine Hinterlassenenrente aus beruflicher Vorsorge hat, ist nicht legitimiert, einen Teilliquidationsbeschluss durch die Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Entsteht der Anspruch auf die Hinterlassenenrente erst nach dem Stichtag der Teilliquidation und nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens betreffend die Überprüfung des Teilliquidationsbeschlusses, so hat die berechtigte Person für das anschliessende Beschwerdeverfahren keine Beschwerdebefugnis (E. 2). Die Höhe der reglementarisch vorgesehenen "Rückstellung pendente Invaliditätsfälle" ist insbesondere aufgrund der Schadenerfahrung der Vorsorgeeinrichtung zu berechnen (E. 3.1). Leistungen (im Sinne einer Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht), die vertraglich der abgebenden Vorsorgeeinrichtung ausschliesslich zugunsten des Fortbestands zugesichert wurden, finden keinen Eingang in die Teilliquidationsbilanz (E. 3.2). Beschwer; Beschwerde; Pensionskasse; Teilliquidation; Verfahren; Vorsorge; Rückstellung; Invaliditätsfälle; Agreement; Partei; Entscheid; Technische; Bundesverwaltungsgericht; Höhe; Pendente; Sammelstiftung; Rentenbezüger; Vorinstanz; Vorinstanzliche; Stichtag; Vorsorgestiftung; Ziffer; Contribution; Vorsorgeeinrichtung; Teilweise; Erwägung; Antrag
143 V 19 (9C_752/2015)Art. 52 und 56a Abs. 1 BVG (jeweils in den bis Ende 2004 gültigen Fassungen); Art. 49a BVV 2 (in der bis Ende 2001 gültigen Fassung); Verantwortlichkeit des Stiftungsrats bei der Vermögensanlage. Anlagen im Rahmen der Grenzwerte der BVV 2 sind nicht per se zulässig, sondern nur insoweit, als sie den allgemeinen Sicherheitsanforderungen von Art. 71 BVG genügen. Die Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung kann auch bei Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Limiten überschritten werden (E. 6.1.6). Anlage; Stiftung; Aktien; Stiftungsrat; Beschwerde; Vermögens; Vorinstanz; Sicherheit; Risiko; Beschwerdeführerin; Vorsorge; Aktive; Anlagestrategie; Fähig; Recht; Risiken; Schaden; Vorsorgeeinrichtung; Schwankungsreserven; Fonds; Risikofähigkeit; Kontrollstelle; Anlagen; Vermögensverwalter; Entscheid; Schweiz; Markt; Aktienanlagen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2353/2019RentenanspruchBeschwerde; Medizinische; Fähigkeit; Vorinstanz; Urteil; Beschwerdeführer; Beweis; Sozialversicherung; Psychiatrisch; Akten; Arbeit; Verwaltung; Beurteilung; Medizinischen; Verfügung; Psychiatrische; Abklärung; Gesundheit; Partei; Schweiz; Serbien; Gericht; Untersuchung; BVGer; Sachverhalt; Arbeitsfähigkeit; Leistung; Zumutbar; Bericht; Verfahren
C-2172/2020RentenanspruchBeschwerde; Arbeit; Fähigkeit; Beschwerdeführer; BVGer; Recht; Medizinische; Verfügung; Akten; Vorinstanz; Urteil; Schulter; IV-Stelle; Rente; Angefochtene; Medizinischen; Medizin; Sachverhalt; Stellung; Invalidenrente; Beurteilung; Bericht; Zumutbar; Arbeitsfähigkeit; Belastung; Aufgr; Achillessehne; überwiegend; Gericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ISABELLE VETTER-SCHREIBER Kommentar, 3. Aufl., Zürich2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz