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Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl)

Art. 52 LStrl dal 2020

Art. 52 Legge federale sugli stranieri e la loro integrazione (LStrl) drucken

Art. 52 Unione domestica registrata

Le disposizioni del presente capitolo concernenti il coniuge straniero si applicano per analogia in caso di unione domestica registrata di coppie omosessuali.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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