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Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI)

Art. 52 LEI de 2020

Art. 52 Loi fédérale sur les étrangers et l’intégration (LEI) drucken

Art. 52 Partenariat enregistré

Les dispositions de ce chapitre concernant le conjoint étranger s’appliquent par analogie aux partenaires enregistrés du même sexe.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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