Swiss Civil Code (SCC)
Der Art. 519 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 519 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF210059 | Testamentseröffnung | Berufung; Testament; Berufungskläger; Gemäss; Vorinstanz; Testamente; Testamentes; Erblasserin; Zustellung; öffnung; Gericht; Urteil; Verfahren; Eingesetzt; Schwer; Gesetzliche; Nachlass; KARRER/VOGT/LEU; Erbbescheinigung; Schwester; Erbschaft; Gerichts; Pflichtteil; Beschwerde; Eingesetzte; Entscheid; Eröffnung; Darauf; AaO |
ZH | LF180100 | Testamente | Berufung; Testament; Berufungsklägerin; Erblasser; Vorinstanz; Testaments; Recht; RER/VOGT/LEU; Erblassers; Einzelgericht; KARRER/VOGT/LEU; Verfahren; Verfügung; Erbbescheinigung; Auslegung; Erben; =act; Urteil; Beschwerde; Bundesgericht; Testamentseröffnung; Letztwillige; Kammer; Ungültigkeit; Entscheid; Materielle; Nachfolgen; Gericht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2018.259 | Akteneinsicht | Beschwerde; Daten; Akten; Interesse; Beschwerdeführer; Recht; InfoDG; Akteneinsicht; Datenschutz; Interessen; Schützenswert; Person; Rechtliche; Verwaltungsgericht; Schützenswerte; Datenschutzgesetz; Entscheid; Einsicht; Verfahren; Frist; Schutz; Anspruch; Vorliegen; Informations; Schutzfrist; Persönlichkeit; Erwachsenenschutz; Personen; Verfahrens |
BS | ZB.2017.11 (AG.2017.766) | Ungültigkeitsklage (Prozessvoraussetzungen) | Berufung; Massnahme; Vorsorglich; Klage; Recht; Vorsorgliche; Zivilgericht; Gültig; Prosekution; Entscheid; Verfügung; Berufungskläger; Verfahren; Hauptsache; Vorsorglichen; Berufungsbeklagte; Ungültigkeit; Gesuch; Willensvollstrecker; Prosekutionsklage; Kommentar; Ungültigkeitsklage; Partei; Vorliegende; Frist; Berufungsbeklagten; Anspruch; Gericht; Zivilgerichts; Massnahmeverfahren |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 III 12 (5A_87/2022) | Regeste a Art. 519 ff. und 540 ZGB ; Art. 71 und 206 Abs. 2 ZPO ; Ungültigkeitsklage und Klage auf Feststellung der Erbunwürdigkeit; Schlichtungsverfahren. Klagen mehrere Kläger gegen mehrere Beklagte auf Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung oder auf Feststellung der Erbunwürdigkeit einer bestimmten Person, bilden die Prozessparteien aktiv- und passivseitig einfache Streitgenossenschaften (E. 3.1.1.3 und 3.1.1.4). Rechtsfolgen für das Schlichtungsverfahren (E. 3.1.2). | Schlichtungs; Klage; Partei; Klagebewilligung; Parteien; Beschwerde; Schlichtungsverhandlung; Streit; Schlichtungsverfahren; Gültig; Entscheid; Streitgenosse; Beschwerdeführer; Friedensrichter; Streitgenossen; Gericht; Klagte; Urteil; Verhandlung; Zivilprozess; Einfache; Verfahren; Schlichtungsversuch; Schlichtungsverfahrens; Obergericht; Ungültigkeit; Person; Beschwerdegegner |
146 III 1 (5A_984/2018) | Art. 519 ZGB ; Ungültigkeitsklage; Anordnung der Willensvollstreckung; Sachlegitimation. Die Ungültigkeitsklage einzig gegen die Anordnung der Willensvollstreckung setzt nicht voraus, dass alle Erben und Bedachten in den Ungültigkeitsprozess einbezogen werden. Sie darf sich allein gegen den Willensvollstrecker richten (E. 4). | Willens; Gültig; Willensvollstrecker; Ungültigkeit; Beschwerde; Urteil; Klage; Willensvollstreckung; Ungültigkeitsklage; Verfügung; Erben; Letztwillig; Recht; Ungültig; Beschwerdegegner; Anordnung; Todes; Miterbe; Letztwillige; Erbrechtlich; Angefochten; Miterben; Bundesgericht; Bedachten; Rechtsprechung; Urteils; Beschwerdeführer; Interesse; Einbezug |