Zivilgesetzbuch (ZGB)
Der Art. 519 ZGB wurde aufgehoben bzw. ist im Jahr 2022 nicht mehr enthalten.
Art. 519 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF210059 | Testamentseröffnung | Berufung; Testament; Berufungskläger; Gemäss; Vorinstanz; Testamente; Testamentes; Erblasserin; Zustellung; öffnung; Gericht; Urteil; Verfahren; Eingesetzt; Schwer; Gesetzliche; Nachlass; KARRER/VOGT/LEU; Erbbescheinigung; Schwester; Erbschaft; Gerichts; Pflichtteil; Beschwerde; Welche; Eingesetzte; Entscheid; Eröffnung; Darauf; AaO |
ZH | LB190025 | Forderung | Recht; Fläche; Klagt; Zungsrecht; Klagte; Vorinstanz; Berufung; Stockwerkeigentümer; Sonderrecht; Beklagten; Sondernutzungsrecht; Klägern; Urteil; Partei; Keller; Parteien; Verfahren; Übergabe; Entscheid; Setze; Anschlussberufung; Ausschliesslich; Bereich; Streit; Ausschliessliche; Klage; Rechtsbegehren; Benützung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2018.259 | Akteneinsicht | Beschwerde; Daten; Akten; Interesse; Beschwerdeführer; Recht; InfoDG; Akteneinsicht; Datenschutz; Interessen; Schützenswert; Person; Rechtliche; Verwaltungsgericht; Schützenswerte; Datenschutzgesetz; Entscheid; Einsicht; Verfahren; Frist; Schutz; Anspruch; Vorliegen; Informations; Schutzfrist; Persönlichkeit; Erwachsenenschutz; Personen; Verfahrens |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 1 (5A_984/2018) | Art. 519 ZGB ; Ungültigkeitsklage; Anordnung der Willensvollstreckung; Sachlegitimation. Die Ungültigkeitsklage einzig gegen die Anordnung der Willensvollstreckung setzt nicht voraus, dass alle Erben und Bedachten in den Ungültigkeitsprozess einbezogen werden. Sie darf sich allein gegen den Willensvollstrecker richten (E. 4). | Willens; Gültig; Willensvollstrecker; Ungültigkeit; Beschwerde; Urteil; Klage; Willensvollstreckung; Ungültigkeitsklage; Verfügung; Erben; Letztwillig; Recht; Ungültig; Beschwerdegegner; Anordnung; Todes; Miterbe; Letztwillige; Erbrechtlich; Angefochten; Miterben; Bundesgericht; Bedachten; Rechtsprechung; Urteils; Beschwerdeführer; Interesse; Einbezug |
134 III 586 (5A_174/2008) | Art. 11 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 2 BGBB; Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes zur Selbstbewirtschaftung; Eignung zur Selbstbewirtschaftung. Die in Anwendung von Art. 620 ff. aZGB von der Lehre und Rechtsprechung entwickelten Kriterien für die Beurteilung der Eignung zur Selbstbewirtschaftung können auch unter der Herrschaft des neuen Rechts herangezogen werden (E. 3.1.2). Verlangt ein Erbe die Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes, kann seine Nachkommenschaft ein Kriterium für die Beurteilung seiner Eignung zur Selbstbewirtschaftung darstellen (E. 3.1.4). | Gewerbe; Selbstbewirtschaftung; Eignung; Beschwerde; Zuweisung; Landwirtschaftlichen; Beurteilung; Urteil; Bäuerliche; Entscheid; Gewerbes; Bundesgericht; Recht; Nachkommen; Bewerber; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Rechtsprechung; Bodenrecht; Berücksichtigung; Fähigkeiten; Kriterium; Ertragswert; Erbrecht; Nachkommenschaft; Berücksichtigt; Kriterien; Wiesen; Übernahme; Hochdorf |