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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 519OR from 2022

Art. 519 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 519

1 Unless otherwise agreed, the life annuitant may assign his rights.

2 ...267

267 Repealed by Annex No 6 to the FA of 16 Dec. 1994, with effect from 1 Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
120 III 121Unpfändbarkeit einer Leibrente (Art. 92 Ziff. 7 SchKG). Voraussetzung der Unpfändbarkeit ist der Abschluss eines Leibrentenvertrages in schriftlicher Form. Leibrente; Unpfändbar; Leibrentenvertrag; Arrest; Aufsichtsbehörde; SchKG; Leibrentenvertrages; Beschwerde; Betreibungs; Beginnende; Belegt; Zufallen; Basel-Stadt; Erwägungen; Rekurrent; Bundesgericht; Vater; Testamentarisch; Verpflichtung; Nachlass; Unpfändbare; Rekurs; Unpfändbarkeit; Abschluss; Konkurskammer; Schuldbetreibungs; Urteil; Schriftlicher; Gelte; Behauptet
99 III 52Pfändung eines Anspruchs gegen eine Personalfürsorgestiftung. Pfändbarkeit einer Forderung mit ungewissem Fälligkeitstermin (Erw. 3). Schätzungswert einer solchen Forderung (Erw. 4). Anspruch; Fonds; Schuldner; Pfändung; Swissair; Schätzung; Schuldners; Gepfändet; Betreibung; Forderung; Pfändete; Entscheid; Anspruchs; Mobiliar; Lohnpfändung; Gepfändete; Pfändungsurkunde; Stiftung; Schätzungswert; Gepfändeten; Destinatär; Pfänden; SchKG; Ausländische; Betreibungsamt; Aufzuheben; Betrag; Fälligkeit; Fällig; Aufsichtsbehörde
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