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Code civil suisse (CC)

Art. 517 CC de 2021

Art. 517 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 517 A. Désignation

A. Désignation

1 Le testateur peut, par une disposition testamentaire, charger de l’exécution de ses dernières volontés une ou plusieurs personnes capables d’exercer les droits civils.

2 Les exécuteurs testamentaires sont avisés d’office du mandat qui leur a été conféré et ils ont quatorze jours pour déclarer s’ils entendent l’accepter; leur silence équivaut à une acceptation.

3 Ils ont droit à une indemnité équitable.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 517 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF220034Aufhebung des Willensvollstreckermandats (Kosten)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Streit; Parteien; Recht; Willensvollstrecker; Streitwert; Verfahren; Entscheid; Vorinstanz; Parteientschädigung; Gericht; Zweitbeschwerde; Entscheidgebühr; Forderung; Sicherungsinventar; Urteil; Erstbeschwerde; Höhe; Rechtsmittel; Beantragt; Vorinstanzliche; Erblasser; Auferlegt; Geschäfts-Nr; Lasses; Willensvollstreckerin; Eingabe
ZHUE220042NichtanhandnahmeBeschwerde; Willen; Willens; Willensvollstrecker; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; Recht; Staatsanwaltschaft; Rechtlich; Honorar; Nichtanhandnahme; Mandat; Erblasser; Rechtliche; Verfahren; Prozessführung; Beendigung; Beamte; Amtlich; Amtliche; Bundesgericht; Schadloserklärung; Willensvollstreckermandat; Mandats; Ersucht; Desgerichts; Funktion; Nötigung; Erblassers
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Beschwerde; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Beschwerdeführer; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Rechtsmittel; Aufsichtsbeschwerde; Vorinstanz; Zuständig; Notariats; Kognition; Erblasser; Ziffer
LUAR 00 20§ 12 aAnwG; Art. 517 ZGB. Die Verschleppung eines Willensvollstreckermandats verstösst auch gegen das öffentliche Anwaltsstandesrecht. Ausser zur Unzeit kann ein solches Mandat jederzeit und ohne Angabe von Gründen niedergelegt werden. Ein Amtszwang besteht nicht.Willensvollstrecker; Anwalt; Mandat; Disziplinarbeklagte; Pflicht; Mandats; Aufsichtsbehörde; Untätigkeit; Verhalten; Auftrag; Luzern; Vermächtnisnehmer; Anwaltsstandes; Unzeit; Berufspflichten; Disziplinarbeklagten; Testa; Martin; Verletzung; Schaden; Halten; Sterchi; Insbes; Giovanni; Andrea; Diss; Kanton; Elementare; Verletzt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 217 (5A_363/2017)Art. 518 Abs. 1 und 2 ZGB; Art. 97, Art. 398 Abs. 2 und Art. 400 Abs. 1 OR; Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers gegenüber einer Quotenvermächtnisnehmerin. Zur Frage, ob eine Quotenvermächtnisnehmerin den Willensvollstrecker mit einer Verantwortlichkeitsklage auf Ersatz des Schadens belangen kann, den sie dadurch erlitten haben will, dass der Willensvollstrecker durch die vorwerfbar pflichtwidrige Berechnung seines Honorars das Reinvermögen des Nachlasses vermindert und so das Quotenvermächtnis geschmälert hat (E. 5.2 und 5.3). Willen; Willensvollstrecker; Vermächtnis; Beschwerde; Vermächtnisnehmer; Verantwortlichkeit; Nachlass; Beschwerdeführerin; Erben; Honorar; Erblasser; Verantwortlichkeitsklage; Beschwerdegegner; Vermächtnisse; Quote; Willensvollstreckers; Schaden; Quotenvermächtnis; Recht; Bundesgericht; Entscheid; Urteil; Schuld; KÜNZLE; Erbschaft; Nachlasses; Appellationsgericht
138 III 449 (5D_76/2011)Art. 517 Abs. 3 ZGB, Art. 394 ff. OR; Vergütung des Willensvollstreckers. Frage der Bestimmungen, die auf eine Vereinbarung zwischen Erben und Willensvollstrecker über dessen Vergütung anwendbar sind (E. 4.2). Della; Compenso; Testamentario; Esecutore; L'esecutore; Cit; Orario; Ricorrente; L'accordo; Eredi; Onorario; Consid; Appello; Civile; Willensvollstrecker; Quanto; Degli; Dicembre; Interessi; Oltre; Dell'esecutore; Tribunale; Petizione; L'onorario; Ricorso; Corte; Condanna; Nella; Cantonale

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Martin Karrer, Nedim Peter Vogt, Daniel LeuBasler Kommentar, ZGB II2015
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