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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 515OR from 2022

Art. 515 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 515

1 Lotteries and prize draws give rise to a claim only where they have been approved by the competent authority.

2 In the absence of such approval, the claim is treated as a gambling claim.

3 Lotteries or draws authorised abroad do not enjoy legal protection in Switzerland unless the competent Swiss authority has authorised the sale of tickets.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5642/2008Glücksspiele und SpielbankenSpiel; Spielbank; Ertrag; Beschwerde; Spielbanken; Spiele; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Brutto; Spielbankenabgabe; Einsatz; Jetons; Bruttospielertrag; Gewinn; Check; Steuer; Spieleinsatz; Spielvertrag; Manipulation; Rechtmässig; Bezahlt; Ausbezahlt; Partei; Erzielt; Glücksspiel; Geleistet; Leistung; Spieler
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