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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 514SCC from 2023

Art. 514 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 514

A person entitled to benefits inter vivos under a contract of succession may declare his or her withdrawal from the contract in accordance with the provisions of the Code of Obligations496 in the event of failure to perform such benefits or to furnish security for them.

496 SR 220

2. Predeceased heir >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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