1 Haftet für die Forderung ein Faustpfand, so kann die Betreibung entweder dort, wo sie nach den Artikeln 4650 stattzufinden hat, oder an dem Ort, wo sich das Pfand oder dessen wertvollster Teil befindet, eingeleitet werden.87
2 Für grundpfandgesicherte Forderungen88 findet die Betreibung nur dort89 statt, wo das verpfändete Grundstück liegt. Wenn die Betreibung sich auf mehrere, in verschiedenen Betreibungskreisen gelegene Grundstücke bezieht, ist dieselbe in demjenigen Kreise zu führen, in welchem der wertvollste Teil der Grundstücke sich befindet.
87 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
88 Bezeichnung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
89 Bezeichnung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1). Diese Änd. ist im ganzen Erlass berücksichtigt.
5. Betreibungsort des Arrestes >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS180164 | Grundpfandverwertung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Wertung; Verwertung; Liegenschaft; Betreibung; Beschwerdeführer; Betreibungs; Pfändung; SchKG; Betreibungsamt; Liegenschaften; Sachen; Forderung; Beweglichen; Entscheid; Vorinstanz; Schieden; Forderungen; Schuldner; Gepfändet; Reihenfolge; Grundpfand; Verwertungsbegehren; Grundstück; Vorinstanzliche; Strasse; Verwerten; Beschwerdegegner; Dungsgläubiger |
ZH | PS180131 | Nachlassstundung | Beschwerde; Nachlass; Erfahre; SchKG; Beschwerdeführer; Recht; Konkurs; Schuldner; Gesuch; Nachlassverfahren; Entscheid; Vorinstanz; Provisorische; Nachlassstundung; Noven; Verfahren; Betreibung; Wohnsitz; Schweiz; öffnung; Vorinstanzlich; Betreibungs; Vorinstanzliche; Konkurseröffnung; Zeitpunkt; Gläubiger; Vorinstanzlichen; Beschwerdeführers |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
134 V 88 | Art. 51 Abs. 1 lit. b AVIG; Insolvenzentschädigung. Der Anspruch auf Insolvenzentschädigung gemäss Art. 51 Abs. 1 lit. b AVIG entsteht in dem Zeitpunkt des Zwangsvollstreckungsverfahrens, in welchem die Gläubiger - auf die vom Konkursgericht nach gestelltem Konkursbegehren erlassene Kostenvorschussverfügung hin - von einer Bezahlung des Kostenvorschusses infolge offensichtlicher Überschuldung des Arbeitgebers absehen (E. 6). | Konkurs; Arbeit; Konkursbegehren; Kostenvorschuss; Insolvenzentschädigung; Arbeitgeber; Gläubiger; Überschuldung; Anspruch; Arbeitgebers; Konkursgericht; SchKG; Nichteintreten; Arbeitslosenkasse; Zwangsvollstreckung; Nichteröffnung; Basel; Konkursandrohung; Zwangsvollstreckungsverfahren; Kostenvorschusses; Verfahren; Kostenvorschussverfügung; Einsprache; Gestellte; Zahlung; Konkurses; Konkurseröffnung; Zeitpunkt; Basel-Stadt; Einspracheentscheid |
123 V 5 | Art. 5 Abs. 2 AHVG: Massgebender Lohn. Im Gegensatz zum Lohnersatz gemäss Art. 337c Abs. 1 OR fallen die "Entschädigungen" nach Art. 336a und 337c Abs. 3 OR nicht darunter. | Entschädigung; Entschädigung; Verhält; Arbeitsverhältnis; Entschädigungen; Arbeitnehmer; Kündigung; Beitragspflicht; Rechtsprechung; Geleistete; Entgelt; Missbräuchlich; Verwaltungsgericht; Arbeitnehmers; Arbeitgeber; Gericht; Begründung; Missbräuchliche; Versicherungsgericht; Hinweis; Eidg; Schadenersatz; Sozialversicherung; Kantons; Nidwalden; Entscheid |