Art. 51 OR de 2022
Art. 51
1 Lorsque plusieurs répondent du même dommage en vertu de causes différentes (acte illicite, contrat, loi), les dispositions légales concernant le recours de ceux qui ont causé ensemble un dommage s’appliquent par analogie.
2 Le dommage est, dans la règle, supporté en première ligne par celle des personnes responsables dont l’acte illicite l’a déterminé et, en dernier lieu, par celle qui, sans qu’il y ait faute de sa part ni obligation contractuelle, en est tenue aux termes de la loi.
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2018/240 | Entscheid Strassenrecht, Übermässige Beanspruchung einer öffentlichen Strasse, Art. 18 Abs. 1 StrG, Art. 12 VRP. Die Beschwerdegegnerin verpflichtete die Beschwerdeführerin als Baubewilligungsnehmerin, die Schäden an den Randabschlüssen einer Gemeindestrasse entlang des Baugrundstücks zu beheben oder für die Behebung der Schäden CHF 25'569.65, abzüglich der bereits geleisteten CHF 2'000, zu bezahlen. Aufgrund der Feststellungen am Re-kursaugenschein vom 11. September 2018 erwies sich diese Verpflichtung nicht mehr als erforderlich. Ein Abschnitt des fraglichen Randabschlusses war bereits repariert worden. Die Sache war daher zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung sowie zu neuer Entscheidung an die Erstinstanz zurückzuweisen (E. 3), (Verwaltungsgericht, B 2018/240). | Beschwerde; Strasse; Strasse; Beschwerdeführerin; Strassen; Hinweisen; Beschwerdegegnerin; Schäden; Hinweisen; Rekurs; Parzelle; Entscheid; Entschädigung; Recht; Beschwerdeverfahren; Ersatz; Gemeinde; Mehrwertsteuer; Kanton; Amtliche; VerwGE; Vorinstanz; Gallen; Kommentar; Verursacherprinzip; Verwaltungsgericht; Sachverhalt; Aufl |
SG | HG.2005.105 | Entscheid Art. 50 Abs. 2, Art. 51 Abs. 1 OR (SR 220); Art. 72 VVG (SR 221.229.1); Art. 398 | Klagten; Beklagten; Vertrag; Schaden; Baugr; Unternehmer; Baugrube; Unternehmervariante; Ingenieur; Klage; Baugrubensicherung; Projekt; Architekt; Bauleitung; Kläg; Abklärung; Vertragsverletzung; Klageantwort; Grundlage; Architekten; Ausführung; Verschulden; Wäre; Zusammenhang; Diesbezüglich; Schadens; Kausalzusammenhang; Abklärungen; Recht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 11 (4A_36/2021) | Regeste Art. 754 ff. OR ; aktienrechtliche Verantwortlichkeit; Klagebefugnis. In der Konstellation, in der sowohl die Gesellschaft als auch der Gläubiger und/oder Aktionär unmittelbar bzw. direkt geschädigt sind, besteht, solange die Gesellschaft aufrecht steht, mangels Konkurrenzsituation keine Einschränkung der Klagebefugnis des Gläubigers und/oder Aktionärs (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2-3.2.3.2). | Gesellschaft; Gläubiger; Beschwerde; Recht; Schaden; Klage; Beschwerdeführerin; Konkurs; Geschädigt; Gläubigers; Aktionär; Konstellation; Klage; Unmittelbar; X-Fonds; Bundesgericht; Mittelbare; Schutz; Gesellschafts; Konkurrenz; Organ; Verwaltung; Unmittelbare; Schädigung; Urteil; Einschränkung; Aktionärs; Vorinstanz |
144 III 319 (4A_453/2017) | Haftpflicht gemäss Rohrleitungsgesetz (RLG); Regressordnung nach Art. 51 Abs. 2 OR (Art. 34 RLG). Die in Art. 51 Abs. 2 OR für den Regelfall vorgesehene Stufenfolge lässt Raum für Abweichungen mit Blick auf den konkreten Fall. Voraussetzungen, unter denen bei einer Haftung nach Rohrleitungsgesetz ein Abweichen von der Stufenfolge gerechtfertigt erscheint (E. 5). | Beschwerde; Schaden; Regress; Arbeitgeberin; Regel; Beschwerdegegnerin; Gefahr; Beschwerdeführerin; Stufenfolge; Geschädigte; Betrieb; Rohrleitungsanlage; Beschwerdeführerinnen; Haftung; Gerecht; Betreiber; Bundesgericht; Rückgriff; Rohrleitungsanlagen; Verschulden; Anlage; Leitung; Hafte; Schäden; Fälle; Gesetzgeber; Betriebsgefahr; Gaswerk; Botschaft; Rohrleitungen |