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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 51 MWSTG vom 2023

Art. 51 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 51

Steuerpflicht

1 Steuerpflichtig ist, wer nach Artikel 70 Absätze 2 und 3 ZG83 Zollschuldner oder Zollschuldnerin ist.

2 Die Solidarhaftung nach Artikel 70 Absatz 3 ZG ist für Personen, die gewerbsmässig Zollanmeldungen ausstellen (Art. 109 ZG), aufgehoben, wenn der Importeur oder die Importeurin:

a.
zum Vorsteuerabzug (Art. 28) berechtigt ist;
b.84
die Einfuhrsteuerschuld über das Konto des zentralisierten Abrechnungs­verfahrens des BAZG85 (ZAZ) belastet erhält; und
c.
der Person, die gewerbsmässig Zollanmeldungen ausstellt, einen Auftrag zur direkten Stellvertretung erteilt hat.

3 Das BAZG kann von der Person, die gewerbsmässig Zollanmeldungen ausstellt, den Nachweis für ihre Vertretungsbefugnis verlangen.86

83 SR 631.0

84 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 3575; BBl 2015 2615).

85 Ausdruck gemäss Ziff. I 18 der V vom 12. Juni 2020 über die Anpassung von Gesetzen infolge der Änderung der Bezeichnung der Eidgenössischen Zollverwaltung im Rahmen von deren Weiter­entwicklung, in Kraft seit 1. Jan. 2022 (AS 2020 2743). Diese Änd. wurde im ganzen Erlass berücksichtigt.

86 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 3575; BBl 2015 2615).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 51 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU210013Mehrfache Hinterziehung der Steuer resp. der Gehilfenschaft dazuSchuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Vorinstanz; Verfahren; Recht; Gericht; MWSTG; Steuer; Galerie; Kommission; Einfuhr; Untersuchung; Fall-; Kunst; Verfahren; Recht; Bundes; Urteil; Sinne; Vorinstanzlich; Vorinstanzliche; Verlagerung; Verlagerungsverfahren; Busse; VStrR; Verfügung; Respektive

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2514/2020ZölleBeschwerde; Hunde; Einfuhr; Urteil; Beschwerdeführerin; Markt; Steuer; Einfuhrsteuer; MWSTG; Schätzung; Marktwert; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Sachverhalt; Recht; Abgabepflichtige; Tierheim; Person; Vorliegende; Verwaltung; Transport; Vorliegenden; Ermessen; Inland; Verfahren; Höhe; Strasse; Vieler:
A-584/2020ZölleObjekt; Objekte; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Beweis; Schweiz; Verfahren; Beschlagnahme; Einfuhr; Urteil; Beschlagnahmt; Bundes; Zollpfand; Verfahren; Gutachten; Recht; Verfügung; Schätzung; BVGer; MWSTG; Forderung; Abgabe; Verdacht; Freigabe; Sicherstellung; Einfuhrsteuer; Bestritten; Zollpfandrecht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2017.7Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchsgegner; Papiere; Durchsuchung; Bundes; Daten; Datenträger; Entsiegelung; Fahrzeug; Gestellten; Sichergestellt; Einfuhr; MWSTG; Sichergestellten; Beschwerde; Gericht; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Papieren; Einsprache; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Frist; Durchsuchen; Zollstelle; Versiegelt;Schweiz
BE.2016.5Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchsgegnerin; Bundes; Papiere; Durchsuchung; MWSTG; Untersuchung; Unterlagen; Versiegelt; Entsiegelung; Wartung; Gemeldet; Gelte; Sichergestellt; Angemeldet; Beschwerde; Ordner; Untersuchung; Gestellten; Wartungs; Bundesstrafgericht; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Sichergestellten; Zollstrafuntersuchung; Versiegelten; Tatverdacht; Beschwerdekammer; Verfahren
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