Art. 51 EMRK dal 2020
Art. 51
I giudici, durante l’esercizio delle loro funzioni, godono dei privilegi e delle immunità previsti dall’articolo 40 dello Statuto del Consiglio d’Europa1 e dagli accordi conclusi in virtù di detto articolo.
1 RS 0.192.030
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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