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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 508SCC from 2021

Art. 508 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 508 A. Wills / I. Drawing up a will / 4. Oral will / c. Loss of validity

c. Loss of validity

If the testator subsequently has the opportunity to draw up his or her will in another form, the oral will ceases to be valid 14 days after such opportunity arises.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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