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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 506 OR de 2022

Art. 506 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 506

La caution peut requérir des sûretés du débiteur et, si la dette est exi­gible, réclamer sa libération:

1.
lorsque le débiteur contrevient aux engagements qu’il a pris en­vers elle, no­tamment à sa promesse de la faire libérer dans un délai donné;
2.
lorsqu’il est en demeure ou ne peut être recherché que dans des conditions sensiblement plus difficiles parce qu’il a trans­féré son domicile dans un autre État;
3.
lorsque, en raison des pertes qu’il a subies, ou de la dimi­nu­tion de la valeur de sûretés, ou encore d’une faute par lui commise, la caution court des risques sensiblement plus grands qu’au moment où elle s’est engagée.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 506 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGRZ.2007.1Entscheid Art. 506 OR (SR 220). Nach Art. 506 OR kann der Bürge vom Hauptschuldner Sicherstellung verlangen, wenn dieser den mit ihm getroffenen Abreden zuwiderhandelt oder wenn durch Verschlimmerung der Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners die Gefahr für den Bürgen erheblich grösser geworden ist, als sie bei der Eingehung der Bürgschaft war. Unter Abreden im Sinne von Art. 506 Abs. 1 OR sind solche zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Bürgschaft getroffenen wurden; die Nichteinhaltung später getroffener Vereinbarungen berechtigt den Bürgen nicht, eine Sicherstellung zu verlangen. Bei der Prüfung der Frage, ob sich die Vermögenslage der Hauptschuldner verschlimmert hat, sind deren Vermögensverhältnisse und nicht bloss die der Kollektivgesellschaft zu beurteilen (Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter für Rekurse im Obligationenrecht, 7. September 2007, RZ. 2007.1). Kläger; Klagte; Beklagten; Bürgschaft; Rekurs; Vermögen; Abrede; Behauptet; Bürge; Hätte; Beweis; Rustico; Eingabe; Hätten; Dieser; Hauptschuldner; Weiter; Finanzcoaching; Zusammenhang; Vermögensverhältnisse; Abreden; Getroffen; Verschlimmerung; Januar; Wurden; Kläg; Halten; Führt
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