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Obligationenrecht (OR)

Art. 506 OR vom 2022

Art. 506 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 506

Der Bürge kann vom Hauptschuldner Sicherstellung und, wenn die Hauptschuld fällig ist, Befreiung von der Bürgschaft verlangen:

1.
wenn der Hauptschuldner den mit dem Bürgen getroffenen Ab­reden zuwiderhandelt, namentlich die auf einen bestimmten Zeit­punkt versprochene Entlastung des Bürgen nicht bewirkt;
2.
wenn der Hauptschuldner in Verzug kommt oder durch Ver­legung seines Wohnsitzes in einen andern Staat seine recht­liche Verfolgung erheblich erschwert;
3.
wenn durch Verschlimmerung der Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners, durch Entwertung von Sicherheiten oder durch Verschulden des Hauptschuldners die Gefahr für den Bürgen er­heblich grösser geworden ist, als sie bei der Ein­gehung der Bürg­schaft war.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 506 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGRZ.2007.1Entscheid Art. 506 OR (SR 220). Nach Art. 506 OR kann der Bürge vom Hauptschuldner Sicherstellung verlangen, wenn dieser den mit ihm getroffenen Abreden zuwiderhandelt oder wenn durch Verschlimmerung der Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners die Gefahr für den Bürgen erheblich grösser geworden ist, als sie bei der Eingehung der Bürgschaft war. Unter Abreden im Sinne von Art. 506 Abs. 1 OR sind solche zu verstehen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Bürgschaft getroffenen wurden; die Nichteinhaltung später getroffener Vereinbarungen berechtigt den Bürgen nicht, eine Sicherstellung zu verlangen. Bei der Prüfung der Frage, ob sich die Vermögenslage der Hauptschuldner verschlimmert hat, sind deren Vermögensverhältnisse und nicht bloss die der Kollektivgesellschaft zu beurteilen (Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter für Rekurse im Obligationenrecht, 7. September 2007, RZ. 2007.1). Kläger; Klagte; Beklagten; Bürgschaft; Rekurs; Vermögen; Abrede; Behauptet; Bürge; Hätte; Beweis; Rustico; Eingabe; Hätten; Dieser; Hauptschuldner; Weiter; Finanzcoaching; Zusammenhang; Vermögensverhältnisse; Abreden; Getroffen; Verschlimmerung; Januar; Wurden; Kläg; Halten; Führt
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