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Code civil suisse (CC)

Art. 505 CC de 2023

Art. 505 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 505

1 Le testament olographe est écrit en entier, daté et signé de la main du testateur; la date consiste dans la mention de l’année, du mois et du jour où l’acte a été dressé.472

2 Les cantons pourvoient à ce que l’acte, ouvert ou clos, puisse être remis à une autorité chargée d’en recevoir le dépôt.

472 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 23 juin 1995, en vigueur depuis le 1er janv. 1996 (RO 1995 4882; FF 1994 III 519, V 594).

4. Forme orale >a. Les dernières dispositions >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 505 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF210059TestamentseröffnungBerufung; Testament; Berufungskläger; Gemäss; Vorinstanz; Testamente; Testamentes; Erblasserin; Zustellung; öffnung; Gericht; Urteil; Verfahren; Eingesetzt; Schwer; Gesetzliche; Nachlass; KARRER/VOGT/LEU; Erbbescheinigung; Schwester; Erbschaft; Gerichts; Pflichtteil; Beschwerde; Eingesetzte; Entscheid; Eröffnung; Darauf; AaO
ZHLB180066TestamentsungültigkeitRecht; Erblasser; Berufung; Verfügung; Gericht; Vorinstanz; Klage; Partei; Rechtsbegehren; Pflicht; Letztwillige; Pflichtteil; Erblassers; Beweis; Gungen; Klägers; Herabsetzung; Beklagten; Letztwilligen; Tatsache; Tatsachen; Verfügungen; Parteien; Vertrete; Berufungsverfahren; Replik; Begründung; Klagebegründung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUOG 1991 5Art. 556 ZGB. Verpflichtung des Notars zur Einlieferung von letztwilligen Verfügungen, die sich in seiner Aktensammlung befinden?Verfügung; Notar; Verfügungen; Letztwillige; Einlieferung; Testament; Erblassers; Verwahrung; Abschrift; Aufbewahrung; Ablieferung; Amtsstelle; Aktensammlung; Teilungsbehörde; Einlieferungspflicht; übergeben; Urkunden; Notars; Todesfalle; Aufzunehmen; Vorschrift; Erbverträge; Escher; Dann; Verpflichtung; Ablieferungspflicht; Kommentar; Letztwilligen; Testamente; Treffen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 I 173Persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV). Recht der Angehörigen eines Verstorbenen, den Bestattungsort zu bestimmen; postmortaler Schutz des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen; Abwägung der gegenläufigen Grundrechtsinteressen im Rahmen von Art. 36 BV. Beschwerde; Verstorbene; Meilen; Verstorbenen; Beschwerdeführer; Kinder; Friedhof; Rechtlich; Bestattung; Verwaltungsgericht; Recht; Wunsch; Interesse; Staatsrechtliche; Freiheit; Mutter; Bestattet; Urnenbeisetzung; Ordnete; Grundrecht; Entscheid; Totenfürsorge; Bundesgericht; Ehemann; Anordnung; Leichnam; Angehörige
131 III 601Ungültigerklärung eines eigenhändigen Testaments (Art. 505 und 520 ZGB). Auslegung eines eigenhändigen Testamentes, welches teils vom Bankier der Erblasserin mit Maschine, teils von der Erblasserin in Gegenwart eines Zeugen eigenhändig verfasst worden ist (E. 3). Testament; écrit; Testateur; Volonté; Forme; Consid; Arthaud; Avoirs; Partie; Auprès; Texte; Avait; Même; Madeleine; Protestante; Disposition; Eglise; Genève; L'Eglise; Totalité; Dispositions; Qu'elle; Dactylographié; Tiers; Comme;Testatrice; éléments; être; Olographe
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