4. Begründungspflicht
Ist ein Urteil zu begründen, so hält das Gericht in der Begründung auch die für die Zumessung der Strafe erheblichen Umstände und deren Gewichtung fest.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220483 | Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes) | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Urteil; Bundesgericht; Verfahren; Ehefrau; Notstand; Geschwindigkeit; Gericht; Freiheitsstrafe; Verfahren; Staatsanwalt; Winterthur; Staatsanwaltschaft; Bundesgerichts; Verteidigung; Vorinstanz; Täter; Amtlich; Aufgr; Verletzung; Amtliche; Spital; Busse; überschreitung; Sinne |
ZH | SB210320 | Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Staat; Urteil; Vorinstanz; Staatsanwalt; Recht; Amtlich; Forderung; Amtliche; Staatsanwaltschaft; Ersatz; Sinne; Verteidigung; Ersatzforderung; Verfahren; Verteidiger; Privatkläger; Kantons; Ordner; Verfahren; Marihuana; Freiheitsstrafe; Verfahrens; Bundesgericht; Gramm; Waffe; Widerhandlung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | R 2022 22 | Baubusse | |
BS | SB.2018.42 (AG.2021.327) | in Abwesenheit Raub, mehrfacher Diebstahl, mehrfaches geringfügiges Vermögensdelikt (Diebstahl), Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Hinderung einer Amtshandlung, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, mehrfaches Führen eines Motorfahrzeugs | Berufung; Berufungskläger; Mehrfach; Mehrfache; Massnahme; Mehrfachen; Urteil; Freiheit; Geldstrafe; Verfahren; Halten; Monate; Staatsanwalt; Freiheitsstrafe; Staatsanwaltschaft; Werden; Erstinstanzliche; Gutachten; Monaten; Vorinstanz; Strafe; Jedoch; Motorfahrzeugs; Rechts; Betäubungsmittel; Stellt; Gemäss; Spreche; Anwendung; Verfahrens |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
134 IV 82 (6B_109/2007) | Art. 2 und Art. 42 Abs. 4 StGB; Anwendung des milderen Rechts im neuen Sanktionensystem; Sanktionierung im Rahmen der sogenannten Schnittstellenproblematik. Darstellung der Grundzüge des neuen Sanktionensystems (E. 3-5). Bei der Wahl der Sanktionsart für Strafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr bildet die Zweckmässigkeit ein wichtiges Kriterium (E. 4.1). Systematische Darstellung des intertemporalen Kollisionsrechts (E. 6 und 7). Anwendung von Art. 42 Abs. 4 StGB im Sanktionsbereich der sogenannten Schnittstellenproblematik im Strassenverkehrsstrafrecht (E. 8). Bei unechter Gesetzeskonkurrenz sind konsumierte Übertretungen mit einer zusätzlichen Busse zu bestrafen (E. 8.3). | Busse; Geldstrafe; Recht; Freiheit; Sanktion; Freiheitsstrafe; Bedingte; Milder; Recht; Mildere; Sanktionen; Täter; Bedingten; Übertretung; Gesetzes; Vergehen; Verbindung; Vergleich; Gesetzbuches; Franken; Botschaft; Beschwerde; Tagessätze; Unbedingten; Arbeit; Gemeinnützige; Revision; Teilbedingt; AStGB |
134 IV 53 (6B_43/2007) | Begründungspflicht (Art. 50 StGB); Verbindung von bedingter Freiheitsstrafe mit Busse (Art. 42 Abs. 4 StGB). Hat die Staatsanwaltschaft den teilbedingten Vollzug explizit beantragt und lassen frühere Verurteilungen zumindest Zweifel an der Legalbewährung des Täters aufkommen, verletzt die Vorinstanz ihre Begründungspflicht, wenn sie nicht darlegt, weshalb sie den teilbedingten Vollzug als nicht notwendig einstuft (E. 5.1). Wird eine bedingte Strafe mit einer unbedingten Geldstrafe oder mit einer Busse verbunden, so haben die beiden Sanktionen in ihrer Summe schuldangemessen zu sein (E. 5.2). | Bedingte; Bedingten; Beschwerde; Teilbedingt; Urteil; Vorinstanz; Vollzug; Teilbedingten; Freiheitsstrafe; Busse; Beschwerdegegner; Begründung; Angefochtene; Kantons; Staatsanwaltschaft; Vollzugs; Vollzugs; Schuldangemessen; Begründungspflicht; Verletzt; Obergericht; Angefochtenen; Erachte; Rechtslage; Höchstgeschwindigkeit; Verschulden; Beschwerdegegners; Erwägungen; Urteils |