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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 50 MWSTG vom 2023

Art. 50 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 50

Anwendbares Recht

Für die Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen gilt die Zollgesetzgebung, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes anordnen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 50 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEZK 2008 451Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG, Konkurseröffnung ohne vorgängige BetreibungAppellat; Mehrwertsteuer; Zahlung; Appellatin; Steuer; Konkurs; Schuld; Zollverwaltung; Appellantin; Vorsteuer; SchKG; Bezahlt; Gläubiger; Einfuhr; Schuldner; Eidgenössische; Eidgenössische; Zahlungseinstellung; Betrag; Betreibung; Eidgenössischen; Zahlungen; Vorsteuerabzug; Konkurseröffnung; Veranlagung; Person; MWStG; Verlust; Veranlagungsverfügung; Steuerverwaltung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2831/2020ZölleSchweiz; Beschwerde; Gebiet; Transport; Laden; Übereinkommen; Zollgebiet; Urteil; Sattelanhänger; Verwendung; Beförderung; Vorübergehend; Vorübergehende; Beförderungsmittel; Geladen; Verfahren; Istanbul; BVGer; Transport; Bundes; Einfuhr; Ausländisch; Zugfahrzeug; Ausländische; Beschwerdeführerin; Abgabe; Binnentransport; Urteile; Vertrag; Person
A-1438/2020ZölleBeschwerde; Schweiz; Übereinkommen; Verwendung; Reise; Person; Transport; Urteil; Vorübergehend; Vorübergehende; Istanbul; Abgabe; Beschwerdeführer; Verfahren; Beschwerdeführerin; Portunternehmen; Sachverhalt; Transportunternehmen; BVGer; Bundes; Vertrag; Reisebus; Fahrzeug; Einfuhr; Ausländisch; Ausländische; Vorübergehenden; Personen; Passagiere

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2019.19Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Restaurant; Entsiegelung; Person; Zollfahndung; Gesuch; Durchsuchung; Einfuhr; Beschwerde; Bundesstrafgericht; Gesuchsgegner; Verfahren; Gericht; Belege; Mehrwertsteuer; Entsiegelungsgesuch; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Einfuhrsteuer; Tatverdacht; Reise; MWSTG; Widerhandlung; Verfahren; Restaurants; Bundesgericht; Hinreichende; Zollgesetz; Busse
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