Art. 5 UVG vom 2023
Art. 5
Gestaltung
1 Die Bestimmungen über die obligatorische Versicherung gelten sinngemäss für die freiwillige Versicherung.
2 Der Bundesrat erlässt ergänzende Vorschriften über die freiwillige Versicherung. Er ordnet namentlich den Beitritt, den Rücktritt und den Ausschluss sowie die Prämienbemessung.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2014/93 | Entscheid Art. 4f. UVG. Art. 15 Abs. 1 UVG. Art. 18 Abs. 1 UVG. Art. 20 Abs. 1 UVG. | Beschwerde; Führe; Unfall; Invalidität; Beschwerdegegnerin; Sprach; Beschwerdeführerin; Versichert; Invaliditätsgrad; Einsprache; UV-act; Versicherte; Einspracheentscheid; Verdienst; Beigeladene; Verfügung; Januar; Versicherten; Versicherte; Invalidenrente; Monatlich; Stellt; Leistung; Selbst; Einspracheentscheids; Heilbehandlung; Oktober; Selbständig; August; Folgen |
SG | UV 2008/47 | Entscheid Art. 29 Abs. 2 BV: Anspruch auf rechtliches Gehör, Heilung einer nicht schwerwiegenden Verletzung des Anspruchs auf Akteneinsicht. Art. 7f. und 16 ATSG, Art. 18 Abs. 1 UVG: Feststellung der unfallbedingten Erwerbsein busse nach der ausserordentlichen Bemessungsmethode bei einem geschäftsführenden Inhaber einer familieneigenen Aktiengesellschaft; unter Berücksichtigung interkurrenter Krankheitsfolgen, die ihrerseits zur Invalidität führen und die Folgen der unfallbedingten Einschränkungen verstärken. Art. 18 Abs. 2 UVG, Art. 28 Abs. 4 UVV: Voraussetzung des Alters und der dadurch bedingten physiologischen Altersgebrechlichkeit als erhebliche Ursache der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit nicht gegeben (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom | Beschwerde; Führe; Beschwerdeführer; UV-act; Bedingte; Versicherte; Beschwerdeführers; Beschwerdegegnerin; Unfall; Einschränkung; Invalidität; Tätig; Mobiliar; Einschränkungen; Weiter; Unfallbedingte; Stellt; Erwerbseinbusse; Gehör; Führt; Invaliditätsgrad; Rechtliche; Gutachten; Versicherung; Rechten; Tätigkeit; Abklärung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2014/93 | Entscheid Art. 4f. UVG. Art. 15 Abs. 1 UVG. Art. 18 Abs. 1 UVG. Art. 20 Abs. 1 UVG. | Beschwerde; Unfall; Invalidität; Beschwerdegegnerin; Rente; Beschwerdeführerin; Invaliditätsgrad; Einsprache; UV-act; Recht; Einspracheentscheid; Swica; Verdienst; Beigeladene; Verfügung; Monatlich; Höhe; Invalidenrente; Leistung; Heilbehandlung; Einspracheentscheids; Selbständig; Rückforderung; Anspruch; Unfallversicherung; Unfallereignis; Monatliche; Barwert; Parteien; Verfahren |
SG | UV 2008/47 | Entscheid Art. 29 Abs. 2 BV: Anspruch auf rechtliches Gehör, Heilung einer nicht schwerwiegenden Verletzung des Anspruchs auf Akteneinsicht. Art. 7f. und 16 ATSG, Art. 18 Abs. 1 UVG: Feststellung der unfallbedingten Erwerbsein busse nach der ausserordentlichen Bemessungsmethode bei einem geschäftsführenden Inhaber einer familieneigenen Aktiengesellschaft; unter Berücksichtigung interkurrenter Krankheitsfolgen, die ihrerseits zur Invalidität führen und die Folgen der unfallbedingten Einschränkungen verstärken. Art. 18 Abs. 2 UVG, Art. 28 Abs. 4 UVV: Voraussetzung des Alters und der dadurch bedingten physiologischen Altersgebrechlichkeit als erhebliche Ursache der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit nicht gegeben (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom | Beschwerde; Beschwerdeführer; UV-act; Bedingte; Beschwerdeführers; Beschwerdegegnerin; Unfall; Einschränkung; Alter; Invalidität; Einschränkungen; Mobiliar; Akten; Unfallbedingte; Erwerbseinbusse; Gehör; Invaliditätsgrad; Rechten; Versicherung; Gutachten; Recht; Einsprache; Abklärung; Unfallbedingten; Verletzung; Gehörs; Invalideneinkommen; Rente; Integritätsentschädigung; Invalidenrente |