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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 5 CPP dal 2021

Art. 5 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 5

Imperativo di celerità

1 Le autorità penali avviano senza indugio i procedimenti penali e li portano a ter­mine senza ritardi ingiustificati.

2 Se l'imputato è in stato di carcerazione, il procedimento a suo carico ha priorità.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 5 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210224Sexuelle Nötigung (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Schuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Sexuell; Sexuelle; Erfahren; Urteil; Rechts; Zürich; Hätte; Berufung; Welche; Handlung; Handlungen; Kosten; Sexuellen; Nehmen; Gericht; Beiden; Bundesgericht; Verfahren; Amtlich; Ebenda; Gestellt; Amtliche; Nötigung; Strafe
ZHSB210265Veruntreuung etc.Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Vorinstanz; Privatklägerin; Beschuldigten; Verfahren; Berufung; Staatsanwalt; Freiheitsstrafe; Staatsanwalts; Dossier; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Urteil; Monate; Weitere; Delikt; September; Amtlich; Kosten; Gericht; Amtliche; Verfahrens; Gerichts; Entscheid; Betreffen; Limmattal; Küche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2019.00300Zuständigkeit für Verlegungsgesuche eines strafprozessual InhaftiertenRecht; Verlegung; Vollzug; Untersuchung; Untersuchungs; Prozessual; Verfahrens; Zuständigkeit; Vollzugs; Verfahrensleitung; Verlegungsgesuch; Beschwerde; Sicherheitshaft; Behandlung; Verfahren; Person; Prozessualen; Entscheid; Zuständig; Behörden; Rechtsmittel; Verwaltungsgericht; Inhaftierten; Anordnung; Vollzugsbehörde; Vollmacht; Kommentar; Verfahrens; Partei; Verlegungsgesuchs
SOVWBES.2018.229Rechtsverweigerung / RechtsverzögerungBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Verfügung; Verwaltungsgericht; Verfahren; Urteil; Rechtsverzögerung; Interventionsstufe; Urteil; Vollzug; Verfahrens; Entscheid; Bundesgericht; Massnahme; Rechtsverweigerung; Verfahrens; Departement; Verfahrensdauer; Beschwerdeführers; Gesuch; Frist; Unentgeltliche; Innern; Erlass; Erhoben; Vorinstanz; Julian; Gericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 494 (1F_29/2020)
Regeste
Art. 2 EMRK ; Art. 117 StGB ; Art. 7 Abs. 2 StPO ; Art. 1 Abs. 2 OHG ; Art. 99 Abs. 2 und Art. 122 BGG ; Revision eines Urteils betreffend Suizid in Untersuchungshaft; Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Polizeibeamte wegen fahrlässiger Tötung. Den Streitgegenstand der Revision gibt das zu revidierende Urteil vor (E. 1.3). Eine vom EGMR der Angehörigen des Opfers zugesprochene Entschädigung gleicht die Folgen einer EMRK-widrig unterlassenen Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens nicht in jeder Hinsicht aus (E. 2.2). Der staatliche Strafanspruch macht eine Revision notwendig (E. 2.3). Der erforderliche, minimale Anfangsverdacht ist zu bejahen, weshalb die Ermächtigung erteilt wird (E. 3).
Urteil; Revision; Bundesgericht; Verfahren; Ermächtigung; Verfahren; Verfolgung; Bundesgerichts; Verfahrens; Polizei; Verletzung; Polizeibeamte; Eröffnung; Staat; Zeigt; Beschwerde; Entschädigung; Urteils; Beamten; Polizeibeamten; Gezeigt; Staatsanwalt; Limmattal; Hinweis; Revisionsgesuch; Gesprochen; Angezeigten; Ermächtigen; Setze; Recht
147 IV 27 (1B_545/2019)
Regeste
Art. 13, Art. 49 Abs. 1 und Art. 123 Abs. 1 BV ; Art. 171 Abs. 1 und 2 lit. a und b, Art. 248 Abs. 1 und Art. 264 Abs. 1 lit. c StPO ; Art. 321 Ziff. 2 und 3 StGB ; Arztgeheimnis als Entsiegelungs- und Durchsuchungshindernis; Entbindung vom Berufsgeheimnis; Verhältnis des Bundesrechts zu kantonalen gesundheitsrechtlichen Verwaltungsvorschriften. Kantonale Verwaltungsnormen (wie etwa das schaffhausische Gesundheitsgesetz) dürfen die bundesgesetzlichen Vorschriften über den Schutz der Berufsgeheimnisse und über die strafprozessualen Editions- und Zeugnispflichten nicht unterlaufen. Dies gilt namentlich für die in Art. 171 Abs. 2 lit. b StPO i.V.m. Art. 321 Ziff. 2 StGB abschliessend geregelten Modalitäten einer Entbindung vom Berufsgeheimnis. Mangels einer gesetzeskonformen Entbindung vom Arztgeheimnis verletzte der hier angefochtene Entsiegelungsentscheid das Bundesrecht (Bestätigung und Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3 und 4).
Pflicht; Entbindung; Person; Geheimnis; Staatsanwaltschaft; ärztliche; Berufsgeheimnis; Gesetzlich; Arztgeheimnis; Bundes; Departement; Entsiegelung; Gesetzliche; Zeugnis; Personal; GesV/; GesG/SH; GesV/SH; Anzeige; Behörde; IVm; Meldung; Schweigepflicht; Beschuldigte; IVm; Prozessuale; Geheimnisherr; Personen; ärztlichen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2021.230Gesuch; Bundes; Verfahren; Gesuchsteller; Ausstand; Staat; öffnen; Hinzufügen; Filter; Verfahrens; Staatsanwalt; Gesuchsgegner; Person; Partei; Umstände; Befangenheit; öffnen;; Verfahrensakten; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Entscheid; Beschwerdekammer; Urteil; Ausstandsgesuch; Staatsanwalts; Behörde; Bundesstrafgerichts; Einvernahme; Objektiv
BB.2021.203Beschwerde; Verfahren; Verfahrens; Beschwerdeführer; Einstellung; Urteil; Recht; Bestechung; Geldwäscherei; Filter; Hinzufügen; öffnen; Beschwerdegegnerin; Bundes; Anklage; Verfahren; Kammer; Urteile; Urkunde; Fremde; Entscheid; Urkundenfälschung; Verfahrensakten; Amtsträger; Bezug; Fremder; Fahrensakten; Einstellungsverfügung; Rechtsverweigerung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WOHLERS Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
Verfahrens vorzunehmen Wohlers Kommentar zur StPO2014
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