1 Diesem Gesetz ist ausserdem unterworfen, wer sich in der Schweiz befindet, nicht ausgeliefert wird und im Ausland eine der folgenden Taten begangen hat:
2 Der Täter wird, unter Vorbehalt eines krassen Verstosses gegen die Grundsätze der Bundesverfassung und der EMRK10, in der Schweiz wegen der Tat nicht mehr verfolgt, wenn:
3 Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht den vollzogenen Teil auf die auszusprechende Strafe an. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland angeordnete, dort aber nur teilweise vollzogene Massnahme fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgefällte Strafe anzurechnen ist.
7 Fassung gemäss Art. 2 Ziff. 1 des BB vom 24. März 2006 über die Genehmigung und die Umsetzung des Fakultativprotokolls vom 25. Mai 2000 zum Übereink. über die Rechte des Kindes, betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie, in Kraft seit 1. Dez. 2006 (AS 2006 5437; BBl 2005 2807).
8 Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BB vom 27. Sept. 2013 (Lanzarote-Konvention), in Kraft seit 1. Juli 2014 (AS 2014 1159; BBl 2012 7571).
9 Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BB vom 27. Sept. 2013 (Lanzarote-Konvention), in Kraft seit 1. Juli 2014 (AS 2014 1159; BBl 2012 7571).
10 SR 0.101
Gemäss staatsvertraglicher Verpflichtung verfolgte Auslandtaten >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE180337 | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Schweiz; Urkunde; Eidesstattliche; Beschwerdegegnerin; Versicherung; Beschwerdeführerin; Recht; Verfahren; Notar; Schriftstück; Schweizer; Urkunden; Eidesstattlichen; Staat; Recht; Erhöhte; Wahrheit; Arrest; Staatsanwaltschaft; Beweis; Tatsache; Gericht; Rechtlich; Glaubwürdigkeit; Person; Ausland; Falschbeurkundung; Täter |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2018.175 (AG.2019.761) | Nichtanhandnahme | Beschwerde; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Konkurs; Vermögen; Schweiz; Werden; Gemäss; Vermögens; Rechts; Worden; Insolvenz; Gläubiger; Geldwäsche; Diesem; Beschwerdeschrift; Beschwerdegegner; Darlehen; Unmittelbar; Person; Straftat; Privatkläger; Basel-Stadt; Betrug; Geldwäscherei; Eingetreten; Verfahren; Geschädigt; Bundesgericht; Stellt |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 IV 89 (6B_1397/2019) | Regeste Art. 391 Abs. 2 StPO ; die erstmalige Anordnung einer ambulanten Massnahme durch das Berufungsgericht verstösst gegen das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Verzichtet das erstinstanzliche Gericht auf die Anordnung einer beantragten ambulanten Massnahme und hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Anschlussberufung deren Anordnung nicht erneut beantragt, verletzt das Berufungsgericht das Verschlechterungsverbot, wenn es eine ambulante Massnahme anordnet (E. 4.1-4.4). | Massnahme; Ambulante; Urteil; Anordnung; Beschwerde; Verschlechterungsverbot; Berufung; Therapie; Ambulanten; Kantons; Raubes; Mehrfachen; Lebenspartner; Hinweisen; Schuldig; Erstinstanzlich; Beantragt; Geschäftsinhaberin; Umwandlung; Opfer; Mehrfacher; Freiheitsstrafe; Stationäre; Beschwerdeführer; Ordnete; Kantonsgericht; Klebeband; Führten; Willig; Sachen |
147 IV 433 (6B_764/2021) | Regeste Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 59 und 62c Abs. 1 lit. a StGB ; Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO ; § 38b Abs. 1 lit. d Ziff. 2 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959 (VRG); Tragweite der einzelrichterlichen Zuständigkeit für "Streitigkeiten betreffend den Justizvollzug nach dem Straf- und Justizvollzugsgesetz" im Kanton Zürich. Die Zuständigkeit des Einzelrichters erfasst nicht auch die Überprüfung der Aufhebung einer stationären therapeutischen Massnahme wegen Aussichtslosigkeit. Es fehlt die kantonale gesetzliche Grundlage (E. 2.3); zudem ist eine einzelrichterliche Beurteilung nicht mit dem Strafprozessrecht des Bundes vereinbar (E. 2.4). | Massnahme; Vollzug; Recht; Justiz; Urteil; Aufhebung; Vollzug; Zuständig; Kanton; Justizvollzug; Zuständigkeit; Vollzugs; Kantons; Stationäre; Beschwerde; Einzelrichterlich; Bundes; Einzelrichter; Anordnung; Verfahren; Verfügung; Einzelrichterliche; Stationären; Verwahrung; Kantonale; StJVG; Sicherheits; Therapeutische; Verwaltungsgericht; Vorinstanz |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CN.2022.2 | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Kontakt; Berufung; Sicherheit; Besuch; Kammer; Telefon; Sicherheitshaft; Person; Urteil; Verfügung; Verfahren; Bundes; Besuche; Personen; Filter; Hinzufügen; öffnen; Verfahren; Haftanstalt; Entscheid; Stiefsohn; Untersuchung; Untersuchungs; Berufungskammer; Mutter | |
BB.2021.73 | Beschwerde; Beschwerdegegner; Filter; öffnen; Hinzufügen; Verfahren; Bundes; Verfahrens; Beschwerdeführerin; Einstellung; Verfahren; Kollision; Verfahrensakten; Einstellungsverfügung; Unfall; Gericht; Kantons; Weichen; Kantonspolizei; Urteil; Geführte; Verletzt; Gleitschirm; Partei; IVm; Untersuchung; Verkehr; Parteien; Verletzung; Verfahrensakten |