E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 5 OR vom 2021

Art. 5 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 5

1 Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Abwesenden gestellt, so bleibt der Antragsteller bis zu dem Zeitpunkte gebunden, wo er den Eingang der Antwort bei ihrer ordnungsmässigen und rechtzeitigen Absendung erwarten darf.

2 Er darf dabei voraussetzen, dass sein Antrag rechtzeitig angekommen sei.

3 Trifft die rechtzeitig abgesandte Annahmeerklärung erst nach jenem Zeitpunkte bei dem Antragsteller ein, so ist dieser, wenn er nicht gebunden sein will, verpflichtet, ohne Verzug hievon Anzeige zu machen.

3. Stillschweigende Annahme>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 5 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU220027Forderung (Kostenvorschuss)Beschwerde; Kostenvorschuss; Friedensrichterin; Verfügung; Schlichtungsverfahren; Friedensrichteramt; Klage; Entscheid; Antrag; Zürich; Beschwerdeverfahren; Kreise; Beklagten; Stadt; Gebühr; Vermögensrechtlich; Kostenvorschusses; Gericht; Vorschuss; Verfahren; Schlichtungsverfahrens; Vermögensrechtliche; Klägers; Partei; Setze; Reduziere; Höhe; Obergericht; Eingabe; Rechtsmittel
ZHHG150136ForderungMarkt; Preis; Beklagten; Partei; Vertrag; Transaktion; Parteien; AGB-Ziffer; Recht; Recht; Vertrags; Legung; Transaktionen; Kunde; Preise; Gelte; Auslegung; Usanz; Falsch; Marktlage; Preisanpassung; Kunden; Bestritten; Bestätigte; Schloss; Position; Wille; Elektronische
Dieser Artikel erzielt 8 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2009/39UrteilÖffentlich-rechtlicher Vertrag, Art. 23 und Art. 24 OR (SR 220). Teilunverbindlichkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zufolge eines wesentlichen Erklärungsirrtums (Verwaltungsgericht, B 2009/39). Beschwerde; Erschliessung; Vertrag; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Vertrags; Recht; Strassen; Wille; Erschliessungsvertrag; Gemeinde; Strassenbeleuchtung; Willen; Verträge; Irrtum; Trete; Rechnung; Vorinstanz; Regierung; Vereinbarung; Klage; Partei; XY-Z; Verfahren; Täuschung; Sinne; Erklärungs; Anspruch; Etappe
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 417 (9C_321/2020)
Regeste
Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist. Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ist auf die Erben des straffälligen Empfängers der unrechtmässig bezogenen Leistungen anwendbar (E. 7).
Recht; Rechtlich; Rechtliche; Recht; Erben; Längere; Verjährung; Frist; Rechtlichen; Urteil; Rückerstattung; Beschwerde; Sozialversicherungs; Verjährungsfrist; Rechts; Leistung; Längeren; Zusatzleistungen; Unrechtmässig; Verwirkung; Person; Erblasser; Kantons; Einsprache; Empfänger; Begangen; Handlung; Bezog; Unrechtmässigen; Gesetzliche
146 IV 211 (6B_1202/2019)
Regeste
Art. 122 Abs. 1, 126 Abs. 1 lit. a StPO; Art. 305 bis Ziff. 2 StGB ; Art. 41, 50 Abs. 3 OR ; Zivilklage, Schadenersatzforderung aus Geldwäscherei. Soweit das Gericht die beschuldigte Person schuldig spricht, ist der Entscheid über die anhängig gemachten Schadenersatzforderungen, soweit sie hinreichend begründet und beziffert sind, zwingend (E. 3).
Geldwäscher; Schaden; Geldwäscherei; Beschwerde; Recht; Urteil; Vermögens; Einziehung; Vorinstanz; Schuldig; Schädigten; Beschwerdeführerin; Gericht; Vortat; Zivilklage; Schadenersatz; Vermögenswerte; Geschädigten; Zivilrechtlich; Urteil; HEIERLI; Hinweis; Rechtsprechung; Haftung; Schutz; Verfahren; Begründet; Hinreichend; Schadenersatzforderung; Person

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2020.17 L Peine; Filter; öffnen; Hinzufügen; Consid; Procédure; Pénal; Fédéral; Jugement; été; Tribunal; Appel; BStGer; Entscheide; D'un; Faire; Action; Pénale; Partie; être; Compte; Affaire; Infra; L'art; Arrêt; Infraction; Près
CA.2021.16 L Filter; Hinzufügen; öffnen; Consid; Peine; Consid; Procédure; Pénal; Jugement; Fédéral; Tribunal; été; Appel; Entscheide; BStGer; Pénale; Faire; D'un; Arrêt; Action; Infra; Compte; Parti; Affaire; également; être; Infraction
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz