1 Abreden, die den Wettbewerb auf einem Markt für bestimmte Waren oder Leistungen erheblich beeinträchtigen und sich nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen, sowie Abreden, die zur Beseitigung wirksamen Wettbewerbs führen, sind unzulässig.
2 Wettbewerbsabreden sind durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt, wenn sie:
3 Die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs wird bei folgenden Abreden vermutet, sofern sie zwischen Unternehmen getroffen werden, die tatsächlich oder der Möglichkeit nach miteinander im Wettbewerb stehen:
4 Die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs wird auch vermutet bei Abreden zwischen Unternehmen verschiedener Marktstufen über Mindest- oder Festpreise sowie bei Abreden in Vertriebsverträgen über die Zuweisung von Gebieten, soweit Verkäufe in diese durch gebietsfremde Vertriebspartner ausgeschlossen werden.11
11 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. Juni 2003, in Kraft seit 1. April 2004 (AS 2004 1385; BBl 2002 2022 5506).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE140256 | Vorsorgliche Massnahmen | Markt; Service; Beklagten; Recht; Marke; Relevante; System; Vertrag; Importeur; Entscheid; Zeuge; Relevanten; Systemmarkt; Parteien; Wettbewerbs; Massnahme; Gericht; Schweiz; Servicepartner; Geschäft; Vertrieb; Vertrag; Marken; Hende; Hersteller; Hinweis; Unternehmen; Marktbeherrschung |
ZH | HE140366 | superprovisorische Massnahmen | Produkte; Beklagten; Katalog; Verletzung; Massnahme; Vorsorglich; Lieferanten; Massnahmen; Vorsorgliche; Nachteil; Glaubhaft; Recht; Kataloge; Handel; Gericht; Flyer; Erlass; Vorsorglicher; Vertrieb; Rechtsbegehren; Arbeitsergebnis; Anhörung; Kunden; Verletzt; Gemacht; Partei; Begehren; Arbeitsergebnisse; Geheim |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | U 2021 66 | Zugang zu amtlichen Dokumenten |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 III 77 (4A_229/2021) | Regeste Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 12 ff. KG; Beweis des Inhalts einer Wettbewerbsabrede im Rahmen einer Klage auf Abschluss eines Vertrages. Unzulässig sind nur Verhaltensweisen, die Wettbewerbsbeschränkungen gemäss Art. 5 und 7 KG bewirken. | Concurrence; LCart; Pièces; Accord; Conclu; Détachées; Conclusion; Canton; Matière; Cantonal; Elles; Cantonale; Condition; Même; Conditions; Illicite; Accords; Entre; Qu'elle; Réseau; Distributeur; Partie; Vente; Distribution; Demande; Distributeurs; Défenderesse; Tiers; Droit; Jugé |
147 II 72 (2C_149/2018) | Regeste Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, 2 und 4, Art. 49a KG ; Art. 7 EMRK ; Art. 2-6 SVKG ; Art. 13 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 2 PBV ; Art. 37 VGG i.V.m. Art. 49 lit. c VwVG ; gesetzliche Grundlage einer abgestimmten Verhaltensweise; Anwendung auf eine Preisempfehlung. Gesetzliche Kriterien der abgestimmten Verhaltensweise (Abstimmung, Marktverhalten, Kausalzusammenhang); Abgrenzung zu Vereinbarungen und Parallelverhalten (E. 3). | Preis; Verhalten; Preise; Wettbewerb; Preisempfehlung; Verhaltens; Abrede; Wettbewerbs; Recht; Verhaltensweise; Stimmt; Beschwerde; Abgestimmte; Markt; Verkaufsstelle; Verkaufsstellen; Abstimmung; Beschwerdegegnerin; Unternehmen; Vorinstanz; Urteil; Recht; Befolgung; Stimmten; Apotheke; Abgestimmten; Ärzte; Vereinbarung; ESTERMANN; Sanktion |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BE.2013.1 | Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR). | Gesuch; E-Mail; Gesuchsgegnerin; Durchsuchung; Papiere; Schriftstück; Untersuchung; Entsiegelung; Beschwerde; Sekretariat; Beschwerdekammer; Schriftstücke; Anwalt; Selbstanzeige; Bundesstrafgericht; Hausdurchsuchung; Entsiegelungsgesuch; Verein; Rechtsanwalt; Versiegelt; Bundesstrafgerichts; Korrespondenz; Dokument; Untersuchung; Akten; Wettbewerbskommission; Partei; Beweis |
BE.2012.4 | Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR). | Gesuch; Bundes; Gesuchsgegnerin; Daten; Durchsuchung; Datenträger; Bundesstrafgericht; Recht; Beschwerde; Bundesstrafgerichts; Untersuchung; Preis; Papiere; Wettbewerb; Beschwerdekammer; Sekretariat; Entsiegelung; Entscheid; Anwalt; Hinreichend; Verfahren; Wettbewerbskommission; Gestellte; Sichergestellte; Meldung; Anzeige; Hinreichende |