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Kartellgesetz (KG)

Art. 5 KG vom 2022

Art. 5 Kartellgesetz (KG) drucken

Art. 5

Unzulässige Wettbewerbsabreden

1 Abreden, die den Wettbewerb auf einem Markt für bestimmte Waren oder Lei­s­tungen erheblich beeinträchtigen und sich nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen, sowie Abreden, die zur Beseitigung wirksamen Wett­bewerbs führen, sind unzulässig.

2 Wettbewerbsabreden sind durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerecht­fertigt, wenn sie:

a.
notwendig sind, um die Herstellungs- oder Vertriebskosten zu senken, Pro­duk­te oder Produktionsverfahren zu verbessern, die Forschung oder die Verbrei­tung von technischem oder beruflichem Wissen zu fördern oder um Ressour­cen rationeller zu nutzen; und
b.
den beteiligten Unternehmen in keinem Fall Möglichkeiten eröffnen, wirk­samen Wettbewerb zu beseitigen.

3 Die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs wird bei folgenden Abreden vermutet, sofern sie zwischen Unternehmen getroffen werden, die tatsächlich oder der Mög­lichkeit nach miteinander im Wettbewerb stehen:

a.
Abreden über die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen;
b.
Abreden über die Einschränkung von Produktions-, Bezugs- oder Liefermen­gen;
c.
Abreden über die Aufteilung von Märkten nach Gebieten oder Geschäftspart­nern.

4 Die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs wird auch vermutet bei Abreden zwi­schen Unternehmen verschiedener Marktstufen über Mindest- oder Festpreise sowie bei Abreden in Vertriebsverträgen über die Zuweisung von Gebieten, soweit Ver­käufe in diese durch gebietsfremde Vertriebspartner ausgeschlossen werden.11

11 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 20. Juni 2003, in Kraft seit 1. April 2004 (AS 2004 1385; BBl 2002 2022 5506).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 5 Kartellgesetz (KG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE140256Vorsorgliche MassnahmenMarkt; Service; Beklagten; Recht; Marke; Relevante; System; Vertrag; Importeur; Entscheid; Zeuge; Relevanten; Systemmarkt; Parteien; Wettbewerbs; Massnahme; Gericht; Schweiz; Servicepartner; Geschäft; Vertrieb; Vertrag; Marken; Hende; Hersteller; Hinweis; Unternehmen; Marktbeherrschung
ZHHE140366superprovisorische MassnahmenProdukte; Beklagten; Katalog; Verletzung; Massnahme; Vorsorglich; Lieferanten; Massnahmen; Vorsorgliche; Nachteil; Glaubhaft; Recht; Kataloge; Handel; Gericht; Flyer; Erlass; Vorsorglicher; Vertrieb; Rechtsbegehren; Arbeitsergebnis; Anhörung; Kunden; Verletzt; Gemacht; Partei; Begehren; Arbeitsergebnisse; Geheim
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRU 2021 66Zugang zu amtlichen Dokumenten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 77 (4A_229/2021)
Regeste
Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 12 ff. KG; Beweis des Inhalts einer Wettbewerbsabrede im Rahmen einer Klage auf Abschluss eines Vertrages. Unzulässig sind nur Verhaltensweisen, die Wettbewerbsbeschränkungen gemäss Art. 5 und 7 KG bewirken.
Concurrence; LCart; Pièces; Accord; Conclu; Détachées; Conclusion; Canton; Matière; Cantonal; Elles; Cantonale; Condition; Même; Conditions; Illicite; Accords; Entre; Qu'elle; Réseau; Distributeur; Partie; Vente; Distribution; Demande; Distributeurs; Défenderesse; Tiers; Droit; Jugé
147 II 72 (2C_149/2018)
Regeste
Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, 2 und 4, Art. 49a KG ; Art. 7 EMRK ; Art. 2-6 SVKG ; Art. 13 Abs. 2 und Art. 18 Abs. 2 PBV ; Art. 37 VGG i.V.m. Art. 49 lit. c VwVG ; gesetzliche Grundlage einer abgestimmten Verhaltensweise; Anwendung auf eine Preisempfehlung. Gesetzliche Kriterien der abgestimmten Verhaltensweise (Abstimmung, Marktverhalten, Kausalzusammenhang); Abgrenzung zu Vereinbarungen und Parallelverhalten (E. 3).
Preis; Verhalten; Preise; Wettbewerb; Preisempfehlung; Verhaltens; Abrede; Wettbewerbs; Recht; Verhaltensweise; Stimmt; Beschwerde; Abgestimmte; Markt; Verkaufsstelle; Verkaufsstellen; Abstimmung; Beschwerdegegnerin; Unternehmen; Vorinstanz; Urteil; Recht; Befolgung; Stimmten; Apotheke; Abgestimmten; Ärzte; Vereinbarung; ESTERMANN; Sanktion

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2013.1Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; E-Mail; Gesuchsgegnerin; Durchsuchung; Papiere; Schriftstück; Untersuchung; Entsiegelung; Beschwerde; Sekretariat; Beschwerdekammer; Schriftstücke; Anwalt; Selbstanzeige; Bundesstrafgericht; Hausdurchsuchung; Entsiegelungsgesuch; Verein; Rechtsanwalt; Versiegelt; Bundesstrafgerichts; Korrespondenz; Dokument; Untersuchung; Akten; Wettbewerbskommission; Partei; Beweis
BE.2012.4Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Bundes; Gesuchsgegnerin; Daten; Durchsuchung; Datenträger; Bundesstrafgericht; Recht; Beschwerde; Bundesstrafgerichts; Untersuchung; Preis; Papiere; Wettbewerb; Beschwerdekammer; Sekretariat; Entsiegelung; Entscheid; Anwalt; Hinreichend; Verfahren; Wettbewerbskommission; Gestellte; Sichergestellte; Meldung; Anzeige; Hinreichende
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