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Menschenrechtskonvention (EMRK)

Art. 5 EMRK vom 2020

Art. 5 Menschenrechtskonvention (EMRK) drucken

Art. 5 Recht auf Freiheit und Sicherheit

 

(1)  Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:

a)
rechtmässiger Freiheitsentzug nach Verurteilung durch ein zuständiges Gericht;
b)
rechtmässige Festnahme oder rechtmässiger Freiheitsentzug wegen Nichtbefolgung einer rechtmässigen gerichtlichen Anordnung oder zur Erzwingung der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung;
c)
rechtmässige Festnahme oder rechtmässiger Freiheitsentzug zur Vorführung vor die zuständige Gerichtsbehörde, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die betreffende Person eine Straftat begangen hat, oder wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass es notwendig ist, sie an der Begehung einer Straftat oder an der Flucht nach Begehung einer solchen zu hindern;
d)
rechtmässiger Freiheitsentzug bei Minderjährigen zum Zweck überwachter Erziehung oder zur Vorführung vor die zuständige Behörde;
e)
rechtmässiger Freiheitsentzug mit dem Ziel, eine Verbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern, sowie bei psychisch Kranken, Alkohol- oder Rauschgiftsüchtigen und Landstreichern;
f)
rechtmässige Festnahme oder rechtmässiger Freiheitsentzug zur Verhinderung der unerlaubten Einreise sowie bei Personen, gegen die ein Ausweisungs- oder Auslieferungsverfahren im Gange ist.

(2)  Jeder festgenommenen Person muss in möglichst kurzer Frist1 in einer ihr verständlichen Sprache mitgeteilt werden, welches die Gründe für ihre Festnahme sind und welche Beschuldigungen gegen sie erhoben werden.

(3)  Jede Person, die nach Absatz 1 Buchstabe c von Festnahme oder Freiheitsentzug betroffen ist, muss unverzüglich einem Richter oder einer anderen gesetzlich zur Wahrnehmung richterlicher Aufgaben ermächtigten Person vorgeführt werden; sie hat Anspruch auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung während des Verfahrens. Die Entlassung kann von der Leistung einer Sicherheit für das Erscheinen vor Gericht abhängig gemacht werden.

(4)  Jede Person, die festgenommen oder der die Freiheit entzogen ist, hat das Recht zu beantragen, dass ein Gericht innerhalb kurzer Frist über die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs entscheidet und ihre Entlassung anordnet, wenn der Freiheitsentzug nicht rechtmässig ist.

(5)  Jede Person, die unter Verletzung dieses Artikels von Festnahme oder Freiheitsentzug betroffen ist, hat Anspruch auf Schadensersatz.


1 Redaktionelle Änd. auf Grund der Übersetzungskonferenz der deutschsprachigen Länder (Deutschland, Liechtenstein, Österreich und Schweiz).



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 5 Menschenrechtskonvention (EMRK) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230009Fürsorgerische UnterbringungPatient; Beschwerde; Patienten; Beschwerdeführerin; Unterbringung; Pflege; Fürsorgerische; Pflegeheim; Vorinstanz; Horgen; Gutachter; Entscheid; Person; Verfahren; Sorgerischen; Gutachten; Betreuung; Demenz; Fürsorgerischen; Störung; Rungen; Schwere; Psychische; Erwachsenenschutz; Krankheit; Sinne; Prot; Pflegeheims; Schutz
ZHPA220046Verlängerung der Unterbringung im Pflege- und BetreuungszentrumBeschwerde; Beschwerdeführerin; Unterbringung; Fürsorgerisch; Betreuung; Fürsorgerische; Recht; Klinik; Alkohol; Verfahren; Fürsorgerischen; Vorinstanz; Gutachter; Rechtsanwalt; Person; Entscheid; Massnahme; Prot; Anspruch; Gutachten; Gehör; Verwahrlosung; Pflege; Behandlung; Beschwerdeführerin; Bezirk; Aufgr; Voraussetzung; Verfahrens; Erstinstanzliche
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160022Rekurs gegen die Schreiben der Zentralen Inkassostelle der Gerichte Anordnung; Inkasso; Zentrale; Inkassostelle; Verfahren; Heitsstrafe; Verfügung; Gericht; Verfahrens; Obergericht; Rekurs; Ersatzfreiheitsstrafe; Anordnungen; Urteil; Recht; Verfahrensnummer; Bezirksgericht; Vollzug; Zentralen; Kantons; Aufsicht; Entscheid; Busse; Aufsichts; Obergerichts; Recht; Beschwerde; Nichtigkeit; Verwaltungskommission
SOVWBES.2020.135HaftentlassungBeschwerde; Beschwerdeführer; Ausschaffung; Recht; ägyptische; Migration; Ausschaffungshaft; Migrationsamt; Vollzug; Bundes; Unentgeltliche; Wegweisung; Haftentlassung; Botschaft; Staat; Entlassen; Urteil; Bundesgericht; ägyptischen; Haftgericht; Behörde; Frist; Kanton; Basel; Müsse; Bundesgerichts; Ehrler; Behörden; Guido
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 14 (1B_420/2022)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Anspruch auf ein unabhängiges Gericht; Gefährdung der internen gerichtlichen Unabhängigkeit durch informelle Hierarchien. Ein aktuelles praktisches Interesse an der Behandlung der Haftbeschwerde liegt auch dann vor, wenn während des laufenden Beschwerdeverfahrens ein Haftentlassungsgesuch gestellt wird (E. 1).
Gericht; Gerichtsschreiber; Beschwerde; Unabhängigkeit; Richter; Spruchkörper; Formelle; Ersatzoberrichter; Gerichtsschreiberin; REITER; Hierarchie; Richterliche; Urteil; Spruchkörpers; Entscheid; Hierarchien; Kammer; Mitglied; Unabhängig; Ersatzrichter; Beschwerdeführer; Informelle; Ersatzoberrichterin; REITER/; Vorinstanz; Interne; Bundesgericht; Rechtlich; Mitglieder
147 I 259 (6B_124/2021)
Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Art. 5 Ziff. 4 EMRK ; Art. 64a i.V.m. Art. 64b StGB ; verwaltungsgerichtliches Verfahren zur bedingten Entlassung aus der Verwahrung, Beschleunigungsgebot. Art. 6 Ziff. 1 EMRK gewährleistet zahlreiche Rechte. In der Beschwerde ist klarzustellen, welcher Teilgehalt und inwiefern dieser durch die angefochtene Entscheidung konkret verletzt wurde (E. 1.3.2).
Urteil; Beschwerde; Gericht; Recht; Vorinstanz; Verfahren; Entscheid; Beschwerdeführer; Justiz; Anspruch; Freiheit; Verwahrung; Rechtliche; Verletzung; Bundesgericht; Gerichtliche; Kanton; Entlassung; Mündliche; Verwaltungsgericht; Verhandlung; Kantons; Reich; Bedingte; Freiheitsentzug; Wäre; Justizvollzug; Anhörung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2022.16Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Kammer; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Sicherheitshaft; Dringend; Dringende; Zwangsmassnahmen; Urteil; Angefochtene; Anklage; Tatverdacht; Bundesgerichts; Untersuchungshaft; Angefochtenen; Anordnung; Person; Bundesstrafgericht; Entscheide; Zwangsmassnahmengericht; Gericht; Beschwerdeverfahren; Sanktion; Bundesstrafgerichts; Vorinstanz; Erwartende
BB.2023.2Sicherheit; Bundes; Flucht; Sicherheitshaft; Massnahme; Fluchtgefahr; Person; Kammer; Urteil; Stationäre; Schwere; Massnahmen; StGB; Schweiz; Taten; Verfahren; Untersuchungs; Bundesgericht; Gericht; Wiederholungsgefahr; Briefe; Beschuldigte; Familiäre; Angeordnet; Entscheid; Stationären; Psychische; Sicherung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Frowein, PeukertHandkommentar2003
Frowein, PeukertHandkommentar2003
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